Freitag, November 22, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Verbotene Eigenmacht durch Vermieter +++
Gerät der Mieter eines im Rahmen des sogenannten „cash & drive“-Modells vermieteten Pkw in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Autos durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) jetzt entschieden. Veräußere der Vermieter das Fahrzeug anschließend, sei er zum Wertersatz verpflichtet. Er schulde zudem Nutzungsentschädigung für einen angemessenen Zeitraum, teilte das OLG mit (Az.: 2 U 165/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt aM (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/verbotene-eigenmacht-bei-selbstabholung-eines-vermieteten-fahrzeugs-und-anschliessender-verwertung).

+++ Keine Namensänderung nach Schlosserwerb +++
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte nach Auskunft der ARAG Experten einen Antrag auf Namensänderung eines Architekten ab, der so heißen wollte wie die früheren Eigentümer eines Schlosses, das er gekauft hatte und nun bewirtschaftete. Das Gericht argumentierte, der Name des Schlosses sei von dem Ortsteil abgeleitet, in dem es lag. Der Name der Alteigentümer sei kaum jemandem bekannt, weshalb ein Vergleich mit Höfen, nach denen sich der Bewirtschafter benennen könne, nicht greife (Az.: 6 B 30.22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerG (https://www.bverwg.de/de/030523B6B30.22.0).

+++ Doppelter Spaß für Scheidungshunde +++
Auch für Hunde kann laut ARAG Experten bei einer Scheidung ein Umgangsrecht greifen. Demnach muss nach einer Trennung der Besitzer nicht mehr zwingend eine Wahl getroffen werden, wem das Tier zugewiesen wird. Vielmehr steht jedem der Partner eine Teilhabe zu. Und auch wenn ein Tier als Sache gilt und von einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ die Rede ist, so geht es am Ende doch um die Verbindung zu einem Lebewesen, in diesem Fall ein Hund (Az.: 2 S 149/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-mai-2023/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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