Freitag, November 22, 2024

Wege zur Bildung

ARAG Experten über Förderungen und Schulgebühren

In Deutschland besteht Schulpflicht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/schulpflicht-deutschland/). Mit den gut 800.000 Schulanfängern, die dieses Jahr eingeschult wurden, drücken aktuell 8,4 Millionen Schüler (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Schulen/_inhalt.html) für mindestens neun Jahre die Schulbank. Eltern haben die Wahl zwischen zahlreichen Schul-Konzepten, wobei die grundlegende Frage lautet: staatlich oder privat? Dabei nimmt die Beliebtheit von Privatschulen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/954564/umfrage/private-schulen-in-deutschland/) immer weiter zu: Im Schuljahr 2021/22 gab es in Deutschland knapp 6.000 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen, an denen laut Destatis rund eine Million Kinder unterrichtet wurden. Vor 20 Jahren gab es gerade einmal 4.000 private Einrichtungen. Zum Weltbildungstag geben die ARAG Experten einen Überblick.

Privat oder staatlich?
Beide Schulformen unterstehen den Landesgesetzen. Öffentliche Schulen werden staatlich finanziert, erheben kein Schulgeld, folgen einem festen Lehrplan und haben oft größere Klassen. Privatschulen verlangen meist Schulgeld, bieten dafür aber oft kleinere Klassen, individuelle Lehrpläne und eigenes Lehrpersonal. Aufgrund des Personalschlüssels findet in der Regel mehr Unterricht statt und sie sind besser ausgestattet, vor allem im digitalen Bereich. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass nicht belegt (https://link.springer.com/article/10.1007/s11577-019-00638-2) ist, dass Privatschulen leistungsfähiger sind als Schulen öffentlicher Trägerschaften.

Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass jeder das Recht hat, eine private Schule zu gründen oder sein Kind auf eine solche Schule zu schicken. Bereits Gegenstand der Weimarer Verfassung, ist das Recht auf Privatschule heute im Grundgesetz verankert (Artikel 7 (4)).

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Privatschulen: Einmal Ersatzschulen, die ähnliche Inhalte wie öffentliche Schulen behandeln, aber oft spezielle Lehrmethoden anbieten. Sie sind teilweise staatlich gefördert, dennoch ist Schulgeld erforderlich (z. B. Montessori oder Waldorf). Zudem gibt es so genannte Ergänzungsschulen, welche einzigartige Inhalte und Abschlüsse anbieten. Um anerkannt zu werden, müssen die Abschlussprüfungen allerdings unter Umständen extern abgelegt werden.

Die Kosten
An staatlichen Schulen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/Tabellen/ausgaben-schueler.html) belaufen sich die Ausgaben je Schüler auf durchschnittlich knapp 10.000 Euro im Jahr, wobei die Kosten je nach Bundesland variieren. So haben Berlin mit 14.200 Euro, Hamburg mit 12.900 Euro und Bayern mit 11.500 Euro die höchsten Ausgaben. Die Ausgaben enthalten z. B. Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung oder Investitionsausgaben. Zwar werden die Schulgebühren vom Staat übernommen, Klassenfahrten, Bücher, Essen und weitere Ausrüstung tragen aber die Eltern, so dass ein Schulleben bis zum Abitur durchschnittlich schlappe 21.000 Euro (https://www.idealo.de/info/de/schulkosten/) kosten kann.

Die Höhe des Schulgeldes an Privatschulen variiert je nach Schultyp. Auch Ersatzschulen erhalten staatliche Unterstützung, was das Schulgeld in der Regel reduziert. Die Gebühren können auch je nach Bundesland und dem Einkommen der Eltern unterschiedlich ausfallen. Die monatlichen Kosten bewegen sich laut Statistischem Bundesamt typischerweise zwischen 100 und 600 Euro, dabei sind die Gebühren für die Oberstufe meist höher als für Grundschulklassen. Zusätzlich können Aufnahmegebühren anfallen, welche nach Information der ARAG Experten zwischen 250 Euro bis 3.500 Euro stark schwanken können.

Förderungen an staatlichen Schulen
Finanzielle Belastungen können den Bildungszugang einschränken. Sozialleistungsbezieher haben jedoch die Möglichkeit, Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html) zu beantragen, um Schulgebühren und -kosten zu bewältigen. Ist das Ausleihen von Schulbüchern nicht möglich und sind sie unbedingt erforderlich, muss unter Umständen das Jobcenter voll für die Kosten aufkommen (Sozialgericht Hildesheim, Az.: S 37 AS 1175/15). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Schulen oft helfen, entsprechende Anträge auszufüllen und sie bieten Beratungen für einkommensschwache Familien an. Eltern sollten sich nicht scheuen, nach Stipendien zu fragen, die es an vielen Schulen gibt.

Förderungen an privaten Schulen
Ob Privatschule oder nicht darf laut Grundgesetz keine Frage der „Besitzverhältnisse der Eltern“ sein. Daher sind Privatschulen laut ARAG Experten verpflichtet, das Schulgeld nach dem Einkommen der Eltern zu staffeln oder andere Vergünstigungen anzubieten. Trotzdem zeigt sich ein Zusammenhang zwischen Einkommen und Privatschule: Die Neigung (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Schulen/Publikationen/Downloads-Schulen/privatschulen-deutschland-dossier-2020.html), Kinder auf eine Privatschule zu schicken, steigt nach Information der ARAG Experten mit dem Einkommen der Eltern: So besuchen rund 13 Prozent der Kinder eine Privatschule, deren Eltern zwischen 250.000 und einer Million Euro verdienen. Bei Haushalten mit einem jährlichen Einkommen bis 50.000 Euro waren es nur 3,6 Prozent der Kinder.

Auch für Privatschulen können eine Reihe an Stipendien beantragt werden. Für die Stipendiensuche gibt es mehrere Ansätze: Entweder die gezielte Suche über die Homepage der gewünschten Privatschule, der direkte Kontakt mit der bevorzugten Schule oder aber die Suche über alle verfügbaren Stiftungen. In einer Liste werden nicht nur alle Stiftungen aufgeführt, sondern auch die Voraussetzungen und Bedingungen, die an das jeweilige Stipendium geknüpft sind.

BAföG für Schüler
Schüler, die einen berufsqualifizierenden oder weiterführenden Schulabschluss anstreben, haben grundsätzlich Anspruch auf BAföG-Förderung (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/bafoeg-foerderung-anspruch-hoehe/). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dies für allgemeinbildende Schulen erst ab Klasse zehn gilt und nur, wenn eine außerschulische Unterbringung notwendig ist, etwa wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe erworben werden kann.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Schulform und der individuellen Situation. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten beispielsweise mehr BAföG. Berücksichtigt wird auch, ob die Antragstellenden aufgrund der Ausbildungsstättenentfernung eine eigene Wohnung benötigen.

Schüler an Privatschulen, die außerhalb des Elternhauses wohnen, können ab der zehnten Klasse ebenso Schüler-BAföG beantragen. Im Gegensatz zum Studierenden-BAföG muss dies nicht zurückgezahlt werden. Dennoch gibt es nicht für alle Schulen BAföG-Förderung. Dies sollten Eltern oder Schüler mit der jeweiligen Schule oder dem BAföG-Amt abklären.

Steuertipp der ARAG Experten: Eltern können für jedes Kind 30 Prozent des gezahlten Schulgelds, höchstens 5.000 Euro jährlich, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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