Freitag, November 15, 2024

Zahnspangen für Kinder – Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Immer mehr Kinder und Jugendliche bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich eine Zusatzversicherung lohnt, weiß Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlen kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. „Außerdem muss der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen und die Behandlung abschließen können“, erläutert Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung. „Seit 2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen.“ Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.

Was ist wichtig beim Eigenanteil?

Um Leistungen zu beantragen, benötigen Eltern vom Kieferorthopäden zunächst einen Behandlungsplan, den sie anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. „Erst nach der Zusage kann die Behandlung beginnen, die je nach Schweregrad durchschnittlich drei bis vier Jahre dauert“, erklärt Blidschun. Eltern müssen den Eigenanteil der Kosten zunächst selbst tragen – 20 Prozent bei Behandlung eines und 10 Prozent bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes. Erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet die gesetzliche Krankenversicherung diesen. „Eltern sollten den Prozess aktiv begleiten und beispielsweise darauf achten, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine wahrnimmt“, rät die Zahnexpertin. Sie empfiehlt, sich bei Problemen und Zahnspangendefekten sofort an die Praxis zu wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene beim Kind zu achten. Für die Erstattung ist es wichtig, dass Eltern alle Rechnungen im Original aufheben. Der Krankenkasse müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen, insbesondere auch die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.

Zusatzkosten

„Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen die Grundversorgung abdecken, fallen meist noch Zusatzleistungen an, über die der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung aufklären muss“, so Blidschun. Dazu zählen zum Beispiel durchsichtige beziehungsweise Keramik-Brackets. „Die Zusatzkosten können sich selbst bei KIG 3, 4 oder 5 auf bis zu 2.000 Euro und mehr belaufen“, ergänzt die Zahnexpertin.

Das leisten private Zusatzversicherungen

Bei KIG 1 oder 2 müssen Eltern die gesamte Behandlung bezahlen. Es handelt sich hier zwar um Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, aus medizinischer Sicht ist eine Korrektur aber trotzdem oft sinnvoll. Denn auch beispielsweise ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne kann je nach Ausprägung zu gesundheitlichen Problemen führen. Private Zusatzversicherungen springen dann ein. „Die ERGO Krankenversicherung versichert sogar angeratene und laufende Behandlungen mit“, so Blidschun. „Sie kommt dabei für 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf und sogar für 75 Prozent, falls innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.“
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.525

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
ERGO Group AG
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
comcepta Gesellschaft für strategische Kommunikation mbH
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.comcepta.de

Bildquelle: ERGO Group

Ähnliche Artikel

- Advertisement -spot_img

Bitvavo - EU regulierte KryptoBörse



Neueste Artikel