Weil sich abtreibungswillige Frauen auf dem Weg in die Praxis oder Klinik von sogenannten radikalen Lebensschützern vermeintlich bedrängt und bedroht fühlen, will die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze verschärfen – und damit in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingreifen. Statt sich mit den Ursachen der immer weiter steigenden Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen auseinanderzusetzen und die Einhaltung von ethischen Prinzipien und Kompromissen einzufordern, macht sich die Ampel gemein mit einer zukunftsfeindlichen Ideologie des Feminismus, meint der Leiter des Philosophischen Laienarbeitskreises, Prädikant a.D., Dennis Riehle (Konstanz). Er erklärt in einem Statement wie folgt:
In Wahrheit bedeuten die Pläne der Bundesregierung nicht etwa ein bloßes Vorgehen gegen Belästigung durch sogenannte Gehsteigberatungen, bei denen Lebensrechtler offensiv auf abtreibungswillige Frauen zugehen und versuchen, sie von ihrem Schritt abzuhalten. Vielmehr ist das vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorhaben ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit – der nur ein erster Schritt sein könnte, um eine Gesellschaft zu erzwingen, die sich gegen woke, queere und zeitgeistige Entwicklungen nicht mehr auflehnen darf. Schlussendlich ist die Zahl derjenigen, die zu einem für mein Verständnis tatsächlich falschen Zeitpunkt auf Schwangere zugehen, um sie von einem Eingriff abzuhalten – der eben keine Normalität ist -, sehr gering. Diese Form des Ausdrucks von Protest ist auch für meinen Geschmack mit zu viel Vehemenz verbunden – und missachtet die Integrität der Frau durch einen Anspruch auf Einflussnahme ihrer höchstpersönlichen Entscheidung auf einen künstlich herbeigeführten Abort.
Wir haben in Deutschland mit der Fristenlösung und § 218 StGB eine gute Grundlage, die es erfordert, dass vor einem solchen Abbruch eine Beratung erfolgen muss – die aber nach meinem Verständnis heutzutage allzu oft nicht mehr unabhängig und ergebnisoffen ist, sondern nicht selten in der Auffassung zur Abtreibung bestätigt. Stattdessen sollte sie in einem Land, das gerade mit Blick auf seine Zukunft mehr denn je auf Kinder angewiesen ist, eine grundsätzlich lebensbejahende Ausrichtung verfolgen und werdenden Eltern Möglichkeiten aufzeigen, um Unterstützung finanzieller, materieller und personeller Art zu erhalten – damit sie mit Erziehung und Unterhaltung des Nachwuchses nicht alleingelassen oder überfordert sind. Im Rahmen dieser Gespräche sollte den Frauen auch die weitreichenden Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs ehrlich und transparent aufgezeigt werden.
Denn es geht nicht um das „Wegmachen eines Zellklumpens“, wie es manche Radikalfeministen allzu gerne zu behaupten versuchen. Nicht nur, dass einem heranwachsenden Baby die Chance auf das Erblicken des Lichts der Welt genommen wird. Nach der Abtreibung leiden nicht wenige Frauen unter jahrelangen Verlustängsten und Schamgefühl. Sie tragen eine Schuld in sich, weil sie allzu oft übereilt eigene Belange, Karriere oder Selbstprofilierung über das Lebensrecht des Ungeborenen gestellt haben. Ethische Zweifel kommen auch dann auf, wenn man sich bewusst darüber wird, dass heutzutage kaum noch eine ungewollte Empfängnis nötig sein müsste – würde man als zivilisierte und aufgeklärte Bevölkerung die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme sämtlicher Formen der Verhütung nutzen und im Zweifel eine Praxis der Enthaltsamkeit üben.
Das kann durchaus auch einer sexualisierten Zivilisation abverlangt werden, die oftmals den Drang zur Stillung eigener Bedürfnisse und Lust über Vernunft und Familienplanung ansiedelt. Doch niemand kann sich heute mehr im Nachhinein herausreden, dass man nicht wusste, mit welchen Konsequenzen Geschlechtsverkehr verbunden sein kann. Daher braucht es weiterhin die grundsätzliche Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs, der nur unter Bedingungen und Voraussetzungen ohne juristische Verfolgung bleiben kann. Dieser Forderung durch friedliche Demonstration, durch ein stilles Gebet für die Abgetriebenen oder einer Mahnwache zum Respekt vor der Schöpfung Ausdruck zu verleihen, kann in einer Demokratie nicht illegitim sein. Deshalb geht der Versuch zur Disziplinierung eines bewahrenden Lebensschutzes durch die Ampel zu weit. Er muss verfassungsgerichtlich gestoppt werden.
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