Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?
Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?
Ein Beitrag von Werner Hoffmann – Generationenberater und Fachautor
Es ist wichtig, ein Testament aus mehreren Gründen zu erstellen:
Vermögensverteilung: Du kannst festlegen, wie Dein Vermögen nach Deinem Tod verteilt wird. Ohne ein Testament werden Deine Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Deines Landes verteilt, was möglicherweise nicht Deinen Wünschen entspricht.
Festlegung von Vormundschaften: Wenn Du minderjährige Kinder hast, kannst Du im Testament festlegen, wer sich nach Deinem Tod um sie kümmern soll. Ohne ein Testament kann das Gericht entscheiden, wer das Sorgerecht erhält ohne Deine bestehenden Wünsche zu berücksichtigen. Gerade deshalb ist bei minderjährigen Kindern eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig. Dort kann dann grundsätzlich auch festgelegt werden, wann das Kind das Erbe erhält und ggf. zu welchem Zweck bereits vorher ein Teil des Erbes genutzt werden kann. In einer Sorgerechtsverfügung können auch für die persönliche Betreuung der Kinder und die Vermögensverwaltung unterschiedliche Personen festgelegt werden.
Vermeidung von Streitigkeiten: Ein klar formuliertes Testament kann dazu beitragen, Streitigkeiten und Konflikte unter Deinen Erben zu vermeiden. Es legt genau fest, wer welche Vermögenswerte erhält, was potenzielle Konflikte minimiert.
Steuerliche Vorteile: Ein gut durchdachtes Testament kann dazu beitragen, die Steuerlast für Deine Erben zu minimieren. Durch geschickte Planung kannst Du sicherstellen, dass Deine Vermögenswerte so effizient wie möglich übertragen werden.
Beispiel: Angenommen, Du hast eine ältere Immobilie und auch die gleiche Größe an Geldvermögen und dieses Erbe sollen zwei Erben zu jeweils 50 Prozent erhalten.
Ohne Festlegung, wer was erbt, erben beide personenjeweils die Hälfte. Wird die Immobilie anschließend vermietet, entfällt die Abschreibung des Gebäude komplett, wenn das Objekt 50 Jahre ist.
Erbt jedoch eine Person die Immobilie, die andere Person das Bankvermögen, dann könnte der Erbe A vom Erbe B das halbe Vermögen „abkaufen“ und könnte dann den Kaufpreis für halbe Erbe teilweise abschreiben (ohne grundstückswert, i.d.R. meist 80 Prozent des Kaufpreises)
Wahrung persönlicher Wünsche: Ein Testament ermöglicht es Dir, persönliche Anliegen und Wünsche festzuhalten, wie beispielsweise die Verteilung von Erbstücken oder Spenden an wohltätige Organisationen.
Insgesamt ist das Verfassen eines Testaments ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Dein Vermögen nach Deinem Tod gemäß Deinen Wünschen verteilt wird und um potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Testament Handschriftlich oder notariell beurkundet
Notfallordner Notfallordner-Vorsorgeordner Not-Fallordner.de
Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?
„Ein beurkundetes Testament ist nicht nur oft besser als ein handschriftliches, sondern auch noch dazu meist günstiger. Hier sind ein paar Gründe und Erklärungen:
Rechtssicherheit: Wenn ein Notar oder eine andere autorisierte Stelle dein Testament beurkundet, ist es rechtsgültig und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Ein handschriftliches Testament könnte angefochten werden, wenn es Zweifel an seiner Echtheit oder Gültigkeit gibt.
Klarheit und Verständlichkeit: Beurkundete Testamente werden oft von Fachleuten verfasst, die wissen, wie man klare und verständliche Dokumente erstellt. Das minimiert Missverständnisse oder Interpretationsprobleme.
Fehlervermeidung: Notare erkennen und korrigieren Fehler oder Ungenauigkeiten in einem Testament. So wird das Risiko von fehlerhaften Klauseln minimiert, die später zu Streitigkeiten führen könnten.
Beweiskraft: Ein beurkundetes Testament hat oft mehr Gewicht vor Gericht. Die Beglaubigung durch einen Notar erhöht die Glaubwürdigkeit und Authentizität des Testaments.
Fachliche Beratung: Ein Notar kann fachliche Beratung und Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass dein Testament deinen Bedürfnissen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.
Auch wenn ein beurkundetes Testament bevorzugt wird, ist ein handschriftliches unter bestimmten Umständen gültig, solange es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Aber ein beurkundetes Testament bietet oft mehr Sicherheit und Schutz für deine Wünsche.
Und oft ist es ein Irrglaube, dass das handschriftliche Testament günstiger ist. Hat der Erbe ein handschriftliches Testament, wird ein Erbschein benötigt. Die Gebühren des Erbscheines werden aus der Erbmasse berechnet.
Wenn der Erbe jedoch ein notariell beurkundetes Testament, dann wird nur eine Testamentseröffnung benötigt. Eine Testamentseröffnung kostet regelmäßig nur 100 Euro.
Beispiel:
Erstellst Du also heute Dein notariell beurkundetes Testament und bist stolzer Besitzer einer Immobilie mit einem Wert von 300.000 Euro (abzüglich ggf. Darlehen von 200.000 Euro) und wächst Dein Vermögenswert bis zu Deinem Tode auf 600.000 Euro an, dann sind nur 100 Euro für die Testamentseröffnung zu bezahlen.
Die Gebühr für das beurkundete Testament errechnnet sich heute aus 200.000 Euro, da 50 Prozent der Schulden abgezogen werden.
Wenn Du heute aber nur ein handschriftliches Testament geschrieben, dann berechnet sich die Gebühr des Erbscheines aus 600.000 Euro.
Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?
In Zusammenhang mit der Immobilie im vorliegenden Fall, kann auch die beurkundete Generalvollmacht einen hohen Vorteil bieten.
Wurde eine beurkundete Generalvollmacht an den Erben erteilt, die auch über den Tod hinaus besteht, dann kann der Erbe in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter die Immobilie verkaufen. Dann ist für die Immobilienverkauf kein Erbschein notwendig.
Grund der Erbe ist in diesem Fall ja nicht nur Erbe, sondern auch Bevollmächtigter über den Tod hinaus und kann -wenn die Generalvollmacht vom Notar richtig abgefasst ist, für die Durchführung aller rechtsgeschäfts dann genutzt werden.
Allgemein gilt zur Generalvollmacht folgendes:
Eine Generalvollmacht für einen Erben zu erteilen hat ein paar Vorteile:
Schnelle Verwaltung: Der Erbe kann sofort nach deinem Tod handeln, ohne auf eine offizielle Bestätigung durch das Gericht zu warten. Das macht die Verwaltung deiner Angelegenheiten einfacher und schneller.
Einfachere Entscheidungsfindung: Mit der Vollmacht kann der Erbe schnell die notwendigen Entscheidungen treffen und Aufgaben erledigen, die für die Verwaltung deines Nachlasses wichtig sind.
Vertrauen und Kontrolle: Du zeigst, dass du dem Erben vertraust, deine Angelegenheiten verantwortungsvoll zu regeln. Gleichzeitig behältst du die Kontrolle darüber, was er tun darf.
Für den Notfall vorbereitet sein: Falls du durch Krankheit oder Unfall nicht handlungsfähig bist, kann der Bevollmächtigte trotzdem in deinem Sinne Entscheidungen treffen und deine Angelegenheiten regeln.
Vermeidung von Streitigkeiten: Indem du klar festlegst, wer die Vollmacht hat, kannst du mögliche Konflikte in der Familie oder rechtliche Probleme vermeiden.
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Person, der du die Vollmacht erteilst, vertrauenswürdig ist und deine Interessen gut vertreten wird. Und denk daran, klare Regeln für die Vollmacht festzulegen, um Missbrauch zu verhindern.
Wenn Du bei einem Notar Deine Generalvollmacht oder Dein Testament erstellen lassen möchtest, solltest Du bereits davor den Notfallordner-Vorsorgeordner ausfüllen, damit Du und auch der Notar einen klaren Überblick über Deine Hintergründe hat.
Der Notfallordner-Vorsorgeordner sollte später an einem gut sichtbaren Platz aufbewahrt werden. Durch das Verschlüsselungssystem ist es auch möglich sicher Kennwörter im Notfallordner-Vorsorgeordner aufzubewahren.
https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de
Auch eine Kopie vom notariellen Testament, notarieller Generalvollmacht, Original-Geburts- Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil sollten in diesem Notfallordner aufbewahrt werden.
Vor ausschließlich digitalen Dokumenten-Archiven ist zu warnen! Sehr oft werden auch Originalunterlagen benötigt, die sonst später gesucht werden müssen.
Der gemeinnützige verein in ein eingetragener Verein. Der Vorsitzende ist Fachautor über die Themen Generalvollmacht Vorsorgevollmacht, Notfallordner in über 90 unterschiedlichen Versionen
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