Samstag, November 23, 2024

Fristablauf im Nationalen Emissionshandel

Verifizierung der Emissionsberichte bis 31. Juli 2024 erforderlich

Düren, 07.06.2024

Das Fristende für die Verifizierung von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) rückt näher. Betroffen sind Verantwortliche im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

Erstmals Verifizierung erforderlich

Ab diesem Jahr muss in bestimmten Fällen der Emissionsbericht für 2023 von einer unabhängigen Prüfstelle überprüft werden, bevor er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden kann. Erst danach kann er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden.

Verzögerte Bereitstellung der IT-Anwendung

Die Anwendung „BEHG-Emissionsbericht 2023“ im Formular-Management-System (FMS) wird laut jüngster Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle erst Mitte Juni 2024 zur Verfügung stehen. Dies gibt den Verantwortlichen nur etwa sechs Wochen Zeit, um den Bericht zu erstellen und durch eine unabhängige Prüfstelle verifizieren zu lassen.

Bundesweit nur 14 Verifizierungsstellen für Emissionsberichte im nationalen Emissionshandel

Die Weyer Cert GmbH, ein Mitglied der weyer gruppe, ist vor kurzem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Verifizierungsstelle zugelassen worden. Geschäftsführer Bernd Bongers: „BEHG-Verantwortliche, die eine Verifizierung ihres Emissionsberichtes benötigen, stehen nun unter erheblichem Zeitdruck und müssen sich schnell mit verschiedenen Themen befassen. Ein entscheidender Punkt ist, eine Verifizierungsstelle mit verfügbaren Kapazitäten zu finden. Daher empfehle ich dringend, frühzeitig aktiv zu werden, um die fristgerechte Verifizierung des Emissionsberichts sicherzustellen.“

Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht Hinweise zur Kontoeröffnung und elektronischen Signatur

Neuen BEHG-Verantwortlichen, die noch kein Konto im nEHS-Register haben, wird empfohlen, schnellstmöglich einen Antrag auf Kontoeröffnung zu stellen. Zudem weist die DEHSt darauf hin, dass eine Signaturkarte sowie ein passendes Kartenlesegerät verwendet werden müssen, um die Schriftformerfordernis zu erfüllen. Das Antragsverfahren zum Erlangen der Signaturkarte kann bis zu drei Monate dauern.

Hier finden Sie relevante Informationen von der DEHSt (https://www.dehst.de/SharedDocs/Newsletter/DE/2024/2024-06-05-nehs-leitfaden-update-it-anwendungen.html?view=renderNewsletterHtml#Sektion1Thema2)

Hier geht es zur akkreditierten Verifizierungsstelle Weyer Cert (https://www.weyer-gruppe.com/weyer-cert-verifizierung-von-emissionsberichten/)

Über die Weyer Cert GmbH
Die Weyer Cert GmbH wurde 2023 gegründet. Die Leistungen der Weyer Cert GmbH umfassen folgende Tätigkeitsbereiche: Prüfung und Verifizierung von Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten und Zuteilungsanträgen gemäß TEHG sowie Prüfung und Verifizierung von Emissionsberichten zum nEHS. Mit den ihr zur Verfügung stehenden Prüfern aus der weyer gruppe verfügt sie über langjährige Erfahrungen mit den Berichterstattungen zum Europäischen Emissionshandel und zum nationalen Emissionshandelssystem.

Über die weyer gruppe
Die weyer gruppe ist ein seit 1976 bestehender Firmenverbund im Bereich verfahrenstechnischer Anlagenplanung und Anlagensicherheit mit über 190 festangestellten Mitarbeitern in Deutschland, Österreich, Polen und der Schweiz. Jährlich realisiert die weyer gruppe über 1.000 Kundenprojekte aus den Branchen Chemie, Pharma, Mineralöl, Ver- und Entsorgung sowie Verbänden und Behörden.

Kontakt
Weyer Cert GmbH
Bernd Bongers
Schillingsstr. 335
52355 Düren
+49 2421 – 69 09 44 64
+49 2421 – 69 09 34 01

Verifizierung von Emissionsberichten nach BEHG

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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