Freitag, November 8, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Mein Pony hat ein Ekzem +++
Kurz nach dem Kauf eines Ponys stellte die Käuferin ein Sommerekzem an ihm fest. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat sie aber nicht. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte. Diese hatte einen Mangel erst im Ekzem und nicht schon in der genetischen Disposition dafür gesehen. Laut der Entscheidung genügt die genetische Disposition für das Sommerekzem nicht für die Annahme eines Mangels. Maßgeblich sei der Ausbruch der Krankheit (Az.: 2 O 8062/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2024/7.php).

+++ Anspruch auf Auszahlung der Provision in Kryptowährung +++
Eine Frau hatte mit einer Klage vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Erfolg, mit der sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Auszahlung von Provisionen in der Kryptowährung Ether forderte. 19,194 Ether-Einheiten muss die Firma laut ARAG Experten nun an ein von der Klägerin zu bezeichnendes Wallet übertragen (Az.: 19 Sa 29/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001578663).

+++ Krankenkasse zahlt keine UV-Schutzkleidung +++
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auf – mögen diese auch medizinisch notwendig sein. Daher verneinte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Anspruch einer an Sonnenallergie leidenden Frau auf Ausstattung mit UV-Schutzkleidung durch die Krankenkasse (Az.: L 16 KR 14/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LSG Niedersachen-Bremen (https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/auch-bei-sonnenallergie-uv-schutz-bleibt-eigenverantwortung-233164.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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