ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar 2025 – Teil 1
Zahnfüllungen nicht mehr mit Amalgam
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Europäischen Union ein Amalgam-Verbot für neue Zahnfüllungen in Kraft. Hintergrund ist, dass Amalgam Quecksilber enthält, das als umweltschädlich gilt. Das Verbot betrifft nur neue Füllungen. Bereits bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, da sie in intaktem Zustand keine gesundheitlichen Risiken darstellen. Quecksilber wird in der Regel nur beim Entfernen der Füllungen freigesetzt. Das Verbot gilt laut ARAG Experten nicht für medizinisch notwendige Ausnahmefälle, in denen Amalgam weiterhin verwendet werden kann. Für gesetzlich Versicherte bleibt der Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung bestehen, jedoch wird ab 2025 in der Regel ein zahnfarbenes Kunststoffmaterial verwendet. Seit 2018 sind diese Füllungen bereits für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen als Kassenleistung zugelassen. Wer seine bestehenden Amalgamfüllungen tauschen möchte, muss dies selbst bezahlen.
Neues Postgesetz: Porto wird teurer
Inflation, steigende Löhne und weiter sinkende Briefmengen – im Rahmen des neuen Postgesetzes wird ab Anfang 2025 das Briefporto um 10 bis 25 Cent teurer. Nach drei Jahren Preisstabilität kostet ein Standardbrief bis 20 Gramm künftig 95 Cent, ein Kompaktbrief bis 50 Gramm 1,10 Euro und ein Großbrief bis 500 Gramm 1,80 Euro. Am höchsten ist die Preissteigerung bei Urlaubsgrüßen per Postkarte: Hier kostet das Porto ab Januar 95 statt 70 Cent. Erhöhungen gibt es für Privatkunden auch bei Päckchen und Paketen. Der Preis für Einschreiben ändert sich laut ARAG Experten nicht. Dafür werden einige Produkte zum 31. Dezember 2024 eingestellt: „Prio“, „Einschreiben Eigenhändig“ sowie „Nachnahme“ entfallen künftig. Gleichzeitig zur Erhöhung des Portos sieht das neue Postgesetz längere Postlaufzeiten vor: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten statt am zweiten Tag nach dem Einlieferungstag beim Empfänger ankommen.
Fliegen wird teurer
Wer im nächsten Jahr eine Flugreise plant, muss nach Angaben der ARAG Experten noch einmal tiefer in die Tasche greifen. Nachdem in diesem Jahr bereits die Luftverkehrssteuer erhöht wurde, steigen ab Januar die Gebühren für die Sicherheitskontrollen am Boden. Pro Fluggast werden dann bei An- und Abflug jeweils 15 statt 10 Euro fällig. Vermutlich werden die Fluggesellschaften die Erhöhung an die Passagiere weitergeben, die sich daher auf höhere Ticketpreise einrichten müssen.
Echtzeitüberweisung in zehn Sekunden
In 2025 wird die kostenlose Echtzeitüberweisung in der Europäischen Union (EU) verpflichtend eingeführt. Banken müssen ab dem 9. Januar Überweisungen in Euro jederzeit empfangen und ab dem 9. Oktober auch so abwickeln, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger landet. Auch der Sender wird in diesem Zeitraum darüber informiert, ob die Überweisung erfolgreich war. Diese Transaktionen können laut ARAG Experten rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres durchgeführt werden. Es fallen keine höheren Gebühren an – die Kosten entsprechen denen einer normalen Überweisung. Zur Erhöhung der Sicherheit erfolgt im Hintergrund ein Abgleich der IBAN mit dem Empfängernamen. Wenn diese nicht übereinstimmen, erfolgt eine Warnung. Kunden können zudem einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen festlegen. Ab 2027 soll die kostenlose Echtzeitüberweisung auch für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU gelten.
Textilien dürfen ab Januar nicht mehr in den Restmüll
Ab Januar könnte es teuer werden, die abgenutzte Jeans, löchrige Handtücher oder alte Bettwäsche im Restmüll zu entsorgen. Stattdessen sollen sie in Altkleidercontainern gesammelt werden, um das Recycling zu fördern. Grund dafür ist laut ARAG Experten eine neue Vorschrift der Europäischen Union (EU). Sie soll den Umgang mit alten Textilien grundlegend verändern und die Umweltbelastung durch Textilabfälle senken. Der Hintergrund: Die Textilproduktion ist laut Bündnis für nachhaltige Textilien extrem ressourcenintensiv und verursacht mehr Treibhausgase als globaler Flug- und Schiffsverkehr zusammen.
Deutschlandticket für 58 Euro
Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat. Diese Anpassung wurde von Bund und Ländern beschlossen, um den steigenden Betriebskosten im öffentlichen Nahverkehr gerecht zu werden und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. Auch nach der Erhöhung bleibt das Ticket weiterhin bundesweit gültig und ermöglicht die Nutzung von Bus, Bahn, U-Bahn und Tram in ganz Deutschland. Für bestehende Abonnenten wird die Preisanpassung laut ARAG Experten automatisch wirksam – eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Neukunden können das Ticket über deutschlandticket.de (https://deutschlandticket.de/) erwerben.
Ab 2025 ist E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen anderer Betriebe zu empfangen – und zwar im so genannten strukturierten elektronischen Daten-Format, das der EU-Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das die Dateiformate „ZUGFeRD“ oder „X-Rechnung“. Damit folgt Deutschland einer EU-Verordnung, die die Digitalisierung von Rechnungen vorantreibt. Eine Rechnung im PDF-Format genügt dieser Anforderung laut ARAG Experten nicht. Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem standardisierten Format übermittelt wird. Sie enthält maschinenlesbare Daten, die von Software-Systemen automatisch verarbeitet werden können. Im Vergleich zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen bietet die E-Rechnung den Vorteil einer schnelleren Bearbeitung und einer verbesserten Transparenz. Für Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber gilt die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.