Was bei einer vorübergehenden Kfz-Stilllegung gilt
Wer langfristig schadenfrei Auto fährt, profitiert von einer günstigen Schadenfreiheitsklasse und erhält einen Rabatt auf seine Kfz-Versicherungsbeiträge. Melden Autobesitzer ihr Fahrzeug vorübergehend ab, kann dies Konsequenzen für die Schadenfreiheitsklasse haben. Welche das sind und wie lange der Schadenfreiheitsrabatt bei einer Stilllegung erhalten bleibt, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.
Das verbirgt sich hinter der Schadenfreiheitsklasse
Mit einer Einstufung in eine günstige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) können Autofahrer bares Geld sparen. Denn mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt, den sie von ihrem Versicherer erhalten. „Das führt letztendlich zu erheblichen Einsparungen der Kosten für die Kfz-Versicherung“, so Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.
Welche Auswirkungen hat eine Stilllegung auf die SF-Klasse?
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, vorübergehend auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Gründe dafür können etwa finanzielle Überlegungen, ein nachhaltiger Lebensstil oder ein längerer Auslandsaufenthalt sein. Eine zeitweise Stilllegung kann jedoch Folgen für die SF-Klasse haben. „Eine Unterbrechung von maximal sechs Monaten hat keine Auswirkungen auf den Rabatt. Die Versicherung übernimmt die Klasse, die vor der Unterbrechung bestanden hat. Bei Schadenfreiheit ist es sogar möglich, im folgenden Jahr in eine bessere SF-Klasse aufzusteigen“, weiß Schnitzler. „Dauert die Unterbrechung hingegen länger als ein halbes Jahr, übernehmen die meisten Versicherer zwar den alten Rabatt, ein Aufstieg ist im folgenden Jahr aber nicht immer möglich.“ Der Schadenfreiheitsrabatt kann allerdings auch komplett verfallen, für gewöhnlich ist dies nach zehn Jahren Unterbrechung der Fall.
Alte SF-Klasse wiederbeleben: Nachweise erforderlich
Versicherer müssen Daten zu Verträgen zehn Jahre aufbewahren, danach dürfen sie diese löschen. Wollen Autobesitzer ihr Fahrzeug nach einem längeren Zeitraum wieder anmelden und ihre alte SF-Klasse nutzen, müssen sie ihre Schadenfreiheit gegebenenfalls selbst nachweisen – und sind zusätzlich auf die Kulanz der Versicherung angewiesen. „Kfz-Eigentümer sollten regelmäßig prüfen, ob ihre schadenfreien Jahre korrekt in den Versicherungsunterlagen dokumentiert sind und diese unbedingt aufbewahren. Denn sie dienen bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs als Nachweis der alten SF-Klasse“, so der Kfz-Experte. Entscheiden sich Autobesitzer nach einer Stilllegung für einen anderen Versicherer, können sie ihren alten Rabatt übertragen lassen. „Dies geschieht automatisch, solange der bisherige Anbieter die Daten noch gespeichert hat“, ergänzt Schnitzler.
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