Ab Juni 2025 gilt das BFSG: Onlinehändler müssen ihre Shops barrierefrei gestalten. mitho® unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und zeigt, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind.
Berlin, 18. Februar 2025 – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und stellt Onlinehändler vor neue Herausforderungen. Die E-Commerce-Agentur mitho® informiert über die Auswirkungen, notwendige Anpassungen und gibt praxisnahe Empfehlungen. So können Shopbetreiber die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen.
Barrierefreiheit wird Pflicht – darum geht’s
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlinehändler sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere jene Händler, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Grundlage ist das BFSG, das die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Davon profitieren nicht nur betroffene Nutzergruppen, sondern auch die Betreiber selbst: Barrierefreie Websites verbessern die Nutzerfreundlichkeit insgesamt, steigern die Reichweite und können sich positiv auf das Google-Ranking auswirken.
Anforderungen und Umsetzungsstrategien im Überblick
Die neuen Vorgaben umfassen unter anderem:
* Alternative Texte für Bilder: Screenreader-kompatible Beschreibungen müssen bereitgestellt werden.
* Bedienbarkeit per Tastatur: Nutzer dürfen nicht auf Maussteuerung angewiesen sein.
* Klare und verständliche Inhalte: Komplexe Texte sollten leicht lesbar sein.
* Kontraste und Schriftgrößen: Inhalte müssen für Menschen mit Sehbehinderungen optimiert sein.
* Strukturierte Navigation: Logisch aufgebaute Menüs erleichtern die Orientierung.
* Untertitel und Transkriptionen: Multimediale Inhalte sollten für hörgeschädigte Personen zugänglich sein.
Diese Maßnahmen erfordern teils erhebliche Anpassungen in bestehenden Online-Shops. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, riskieren Abmahnungen und Bußgelder. Um diesem Risiko zu entgehen, sollten Shopbetreiber frühzeitig aktiv werden.
Sensibilität für Inklusion sorgt für neue Standards
Abgesehen von der gesetzlichen Pflicht bringt Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile. Studien zeigen, dass eine optimierte Benutzerführung die Absprungrate reduziert und die Conversion-Rate steigert. Zudem eröffnet ein barrierefreier Shop neue Zielgruppen und verbessert die Reputation des Unternehmens. Kundenfreundliche und zugängliche Online-Shops werden in Zeiten wachsender Sensibilität für Inklusion zunehmend zum neuen Standard.
Aktive Beratung und Unterstützung durch mitho®
„Viele Shopbetreiber sind sich der Tragweite des BFSG noch nicht bewusst. Wer jetzt handelt, kann sich rechtzeitig vorbereiten und Wettbewerbsvorteile sichern“, sagt Thorsten Raschke, Head of Development von mitho®. Die Berliner E-Commerce-Agentur unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, um eine nahtlose Anpassung an die neuen Richtlinien zu gewährleisten. Die E-Commerce-Experten bieten individuelle Beratungen, Workshops und technische Lösungen, um Shops barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Barrierefreiheits-Audits, konkrete Handlungsempfehlungen und die technische Umsetzung gemäß den neuesten Webstandards. „Wir empfehlen, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Eine schrittweise Optimierung kann den Anpassungsaufwand erheblich reduzieren“, sagt Thorsten Raschke.
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mitho® ist eine Full-Service-Agentur für E-Commerce und Softwarelösungen mit über 20 Jahren Erfahrung. Die Agentur entwickelt maßgeschneiderte digitale Lösungen für mittelständische Unternehmen (B2B, B2C, D2C) sowie für Agenturen (A&A). Der Fokus liegt auf individuellen Shopware-Entwicklungen, agiler Software-Entwicklung und der nahtlosen Systemintegration. Das Leistungsspektrum umfasst Schnittstellen-Entwicklung, Webdesign, Programmierung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) – alles mit dem Ziel, skalierbare und zukunftssichere Online-Plattformen zu schaffen.
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