Donnerstag, Februar 27, 2025

Freiwillige Beiträge – eine kluge Investition in die Zukunft

Die Höhe der Rente ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Wer mit einer höheren Rente in den Ruhestand startet, profitiert also von steigenden Löhnen. Freiwillige Beiträge können sich lohnen.

BildRenten-Tipp: Freiwillige Beiträge
Guter Schutz vor Inflation und höhere Rente!

Auch in diesem Frühjahr streiken Gewerkschaften für höhere Löhne und Gehälter. Da die Rentenhöhe an die Entwicklung der aktiv Beschäftigten gekoppelt ist, werden durch steigende Löhne und Gehälter auch die Renten erhöht.

„Wer mit einer höheren Rente in den Ruhestand startet, profitiert natürlich von der Kopplung der Rentensteigerung durch die Lohnentwicklung in späteren Jahren“, erklärt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater.

Mit freiwilligen Beiträgen können Versicherte die spätere Rentenhöhe selbst aktiv mitgestalten und Personen, die nicht pflichtversichert sind, können jetzt noch freiwillig Rentenbeiträge für 2024 nachzahlen.

„Da die private Vorsorge einen solchen Inflationsschutz nicht bieten kann, wäre es sinnvoll, wenn auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillige Beiträge leisten könnten“, sagt Neumann. Das ist aber bedauerlicherweise bisher nicht möglich. „Hier könnte der Gesetzgeber nachbessern und wir fordern schon lange, das zu ändern“, betont Neumann.

Wem nützt diese Regelung?

– Selbstständigen, die in ihrem Berufsleben kurzzeitig angestellt beschäftigt waren und (noch) nicht auf die notwendigen Beitragsjahre kommen. Um überhaupt eine Altersrente zu bekommen, benötigt man 5 Beitragsjahre und die könnten Selbstständige so erreichen.

– Eltern, die im vergangenen Jahr nicht rentenversichert waren. Eltern bekommen für ihre nach 1991 geborenen Kinder 3 Beitragsjahre gutgeschrieben. Für ältere Kinder sind es 2 ½ Jahre. Mit zwei Kindern wäre ein Anspruch auf Altersrente also schon mal grundsätzlich gesichert.

„Eltern mit nur einem Kind könnten prüfen lassen, wie sich freiwillige Beiträge auf ihren grundsätzlichen Rentenanspruch auswirken“, empfiehlt Neumann.

Eine weitere Option: Früher in Rente

„Eine Nachzahlung für das Vorjahr kann u.U. dazu führen, dass jemand schon jetzt in Rente gehen kann, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen“, erklärt Thomas Neumann.

Wer von der Regelung zur sogenannten Rente nach 45 Beitragsjahren profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte.

Freiwillige Beiträge sogar für Rentner noch möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte sogar noch freiwillige Zahlungen leisten, wenn sie das ,reguläre‘ Rentenalter schon erreicht haben.

„Diese Option muss man aber unbedingt von Experten prüfen lassen“, betont Neumann.

Wichtig: Die Frist für Nachzahlungen für 2024 endet am 31. März 2025

Bis zum Stichtag 31. März können Beiträge für das komplette Jahr 2024 eingezahlt werden, die Höhe der Einzahlungen ist innerhalb folgender Grenzen frei wählbar:

Für das Jahr 2024 liegt der monatliche Beitrag (für die Nachzahlung) bei mindestens 103,42 Euro und der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro. Für 2025 steigt der Höchstbetrag auf 1.497,30 Euro, der Mindestbetrag beträgt 103,42 Euro.

Experten-Tipp: Ein formloser Antrag reicht!

Wer bei der Deutschen Rentenversicherung einen formlosen Antrag auf freiwillige Beiträge stellt, sorgt so dafür, dass die Frist ausgesetzt wird. Die eigentlichen Zahlungen können dann später geleistet werden. Auch die Höhe der freiwilligen Beiträge muss noch nicht festgelegt werden. Der offizielle Antragsvordruck ist unter der Bezeichnung „V0060“ online verfügbar.

Aber: Beratung dringend empfohlen!

Konkrete Berechnungen sind leider ziemlich kompliziert und online verfügbare Beitragsrechner liefern keine validen Ergebnisse. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 62 72 55 02
fax ..: 030 62 72 55 03
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.de

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

Pressekontakt:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlin

fon ..: 030 62 72 55 02
email : presse@rentenberater.de

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