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VANCOUVER, British Columbia – 17. April 2024 / IRW-Press / – Alset Capital Inc. (TSXV: KSUM) (FWB: 1R60, WKN: A3ESVQ) (Alset oder das Unternehmen) gibt mit Freude die positive Entwicklung bekannt, dass bestimmte Aktionäre eine freiwillige Pooling-Vereinbarung (die Pooling-Vereinbarung) oder Verpflichtungserklärungen unterzeichnet haben, mit denen freiwillige Beschränkungen für die Veräußerung oder den Verkauf von insgesamt 12.726.665 Wertpapiereinheiten des Unternehmens in Kraft treten. Der detaillierte Zeitplan für die Freigabe ist nachstehend angeführt.
Es stimmt uns optimistisch, dass sich die Personen, die diese Wertpapiere gezeichnet haben, zum Abschluss der entsprechenden Pooling-Vereinbarungen und Absichtserklärungen entschlossen haben. Sie setzen damit ein Zeichen des großen Vertrauens in die langfristige Vision von Alset und in unseren gemeinsamen Weg zur Wertschöpfung für alle Aktionäre, erklärt Morgan Good, CEO von Alset.
Zeitplan für die Freigabe
Wertpapiere, die unter die Pooling-Vereinbarung fallen, werden wie folgt freigegeben:
– 30,0 % der Wertpapiere werden vier (4) Monate und einen (1) Tag nach dem Ausgabedatum freigegeben;
– 30,0 % der Wertpapiere werden acht (8) Monate und einen (1) Tag nach dem Ausgabedatum freigegeben;
– 30,0 % der Wertpapiere werden zwölf (12) Monate und einen (1) Tag nach dem Ausgabedatum freigegeben;
– 10,0 % der Wertpapiere werden achtzehn (18) Monate und einen (1) Tag nach dem Ausgabedatum freigegeben.
Privatplatzierung
Das Unternehmen gibt außerdem eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung von Wertpapiereinheiten des Unternehmens (die Einheiten) zum Preis von 0,25 $ pro Einheit bekannt, mit der ein Bruttoerlös von insgesamt bis zu 2.500.000 $ generiert werden soll (die Platzierung).
Jede Einheit setzt sich aus einer (1) Stammaktie und einem halben Stammaktienkaufwarrant zusammen (jeder ganze Warrant gilt als Warrant). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer (1) zusätzlichen Stammaktie (jeweils eine Warrant-Aktie) zum Preis von 0,40 $ pro Warrant-Aktie und kann innerhalb von 36 Monaten nach dem Ausgabedatum ausgeübt werden.
In Verbindung mit der Platzierung ist das Unternehmen gemäß den Statuten der TSX Venture Exchange (die TSX-V) autorisiert, ein Vermittlungshonorar (Finder’s Fee) in bar oder in Form von sogenannten Finder-Warrants zu entrichten. Sollte in Zusammenhang mit der Platzierung eine Finder’s Fee entrichtet werden, so beläuft sich eine allfällige Finder’s Fee in bar voraussichtlich auf 8 % der vom jeweiligen Vermittler (Finder) platzierten Erlöse und eine Finder’s Fee in Form von Warrants (die Finder-Warrants) auf 8 % der Anzahl der vom jeweiligen Finder platzierten Einheiten. Jeder Finder-Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer (1) Stammaktie (jeweils eine Finder-Warrant-Aktie) zum Preis von 0,25 $ pro Finder-Warrant-Aktie und kann innerhalb von 36 Monaten nach dem Ausgabedatum ausgeübt werden.
Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Platzierung für diverse Investitionen, als Betriebskapital (Working Capital) bzw. für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen sind alle im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere ab dem Ausgabedatum an eine gesetzliche Haltedauer von vier (4) Monaten und einen (1) Tag gebunden. Der Abschluss der Platzierung ist an eine Reihe von vorgeschriebenen Bedingungen geknüpft und muss unter anderem von der Börsenaufsicht der TSX-V genehmigt werden.
Änderungen zur vorhergehenden Pressemeldung
Das Unternehmen möchte außerdem klarstellen, dass sich in die vorhergehende Pressemeldung, die am 27. März 2024 auf SEDAR+ veröffentlicht wurde (die vorhergehende Pressemeldung), ein Fehler eingeschlichen hat. Die vorhergehende Pressemeldung bezog sich versehentlich auf den langfristigen Incentive-Plan des Unternehmens und nicht auf den Omnibus-Incentive-Plan, der vom Board of Directors des Unternehmens am 27. März 2024 verabschiedet wurde (der Omnibus-Plan). Der Omnibus-Plan ersetzt den bisherigen Aktienoptionsplan des Unternehmens vom 31. Januar 2018 in der am 28. Oktober 2022 geänderten und neu formulierten Fassung, sowie den Plan im Hinblick auf die Restricted Share Units (RSUs) vom 16. September 2016. Das Unternehmen bestätigt, dass gemäß den Angaben in der vorhergehenden Pressemeldung bestimmten Direktoren, leitenden Angestellten und Beratern (die Teilnehmer) des Unternehmens im Einklang mit dem Omnibus-Plan des Unternehmens Incentive-Aktienoptionen (die Optionen) zum Erwerb von bis zu 6.000.000 Stammaktien des Unternehmens sowie Restricted Share Units zum Erwerb von bis zu 3.000.000 Stammaktien des Unternehmens gewährt wurden. Alle weiteren Einzelheiten zu den am 27. März 2024 gewährten Optionen und RSUs bleiben aufrecht.
Der Omnibus-Plan sowie die Ausgabe von Optionen und RSUs an die Teilnehmer müssen noch von der Börsenaufsicht der TSX-V und von den Aktionären genehmigt werden.
Im Namen von Alset Capital Inc.
Morgan Good
Morgan Good
Chief Executive Officer
Über Alset Capital Inc.
Alset Capital Inc. ist ein Investment-Emittent, der sich auf Investitionen in diversifizierte Branchen wie Technologie, Gesundheitswesen, Industrie, Sondersituationen und operative Unternehmen konzentriert, und zwar sowohl durch Fremd- als auch durch Eigenkapital unter Verwendung von Barmitteln oder Kapitalanteilen. Das Unternehmen wird von einer erfahrenen, unternehmerisch denkenden Gruppe von Führungskräften geleitet, die über einen vielfältigen Branchen- und Kapitalmarkthintergrund verfügen.
Das Beteiligungsportfolio von Alset Capital Inc. umfasst 49 % der Anteile an Cedarcross International Technologies Inc. und 49 % der Anteile an Vertex AI Ventures Inc.
Über Cedarcross International Technologies Inc.
Cedarcross ist ein Cloud-Computing-Anbieter für künstliche Intelligenz mit der Vision, einer der größten KI-Computing-Anbieter in Kanada zu werden. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu hochmodernen KI-Rechnern zu demokratisieren und bietet Zugang zu den weltweit schnellsten KI-Servern, die von Nvidias H100 HGX 8GPU-Servern angetrieben werden. Cedarcross konzentriert sich auf die Vermietung von Rechenressourcen an Unternehmenskunden und rechnet mit einem erheblichen Umsatzwachstum.
Für weitere Informationen über Alset Capital Inc. wenden Sie sich bitte an:
Morgan Good, CEO und Direktor
T: 604.715.4751
E: morgan@alsetai.com
Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können zukunftsgerichtete Informationen (im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung) enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Freigabe von Wertpapieren aus dem Abkommen, die beabsichtigte Verwendung der Erlöse, die Emission der Warrant-Aktien bei Ausübung der Warrants und die Emission der Finder-Warrant-Aktien bei Ausübung der Finders-Warrants. Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen und beinhalten als solche bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den in den Aussagen ausgedrückten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören behördliche Maßnahmen, Marktpreise und die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen sowie allgemeine wirtschaftliche, marktbezogene oder geschäftliche Bedingungen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Einschätzungen und Meinungen der Geschäftsleitung des Unternehmens zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen gemacht werden. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich bekannt zu geben, um tatsächliche Ergebnisse, zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen, Änderungen der Annahmen oder Änderungen anderer Faktoren, die sich auf die zukunftsgerichteten Aussagen auswirken, zu berücksichtigen. Wenn das Unternehmen zukunftsgerichtete Aussagen aktualisiert, sollte daraus nicht geschlossen werden, dass es weitere Aktualisierungen in Bezug auf diese oder andere zukunftsgerichtete Aussagen vornehmen wird.
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