Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Urlaubsgewährung führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsvertrages +++
Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut ARAG Experten entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitnehmer dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht hat (Az.: 7 AZR 266/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-266-22/).
+++ Rückforderung des Jobcenters wegen verschwiegenem Vermögen +++
Die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen kann zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zulasten einer Frau entschieden, die nun rund 14.000 Euro zurückerstatten muss (Az.: 11 AS 221/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen (https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/verschwiegenes-vermogen-fuhrt-zu-ruckforderung-des-jobcenters-222251.html).
+++ Ersatzzustellung: Datumsvermerk ist zwingend +++
Ein Briefträger muss bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten das Datum der Zustellung auf dem Umschlag vermerken. Andernfalls gilt das Schriftstück erst dann als zugestellt, wenn es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Werde eine frühere Kenntnisnahme behauptet, müsse diese dargelegt und bewiesen werden. Ein Bestreiten des späteren Zugangs genüge nicht (Az.: VIII ZR 99/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=133565&pos=0&anz=1).
+++ Corona-Warn-App geht in den Ruhemodus +++
Ab 1. Juni geht die Corona-Warn-App laut ARAG Experten in den Ruhemodus (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-warn-app-ruhemodus-2182638) und wird dann nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein. Grund dafür sind die stabile Infektionslage und die gewachsene Immunität der Bevölkerung. Impfzertifikate können bei Bedarf weiterhin genutzt werden, auch die persönlichen Aufzeichnungen im App-Tagebuch bleiben erhalten. Wer die App löschen möchte, sollte vorher seine Impfzertifikate und Tagebucheinträge sichern. Wie das geht, erklärt das Robert Koch-Institut online in einer Anleitung (https://www.coronawarn.app/de/faq/results/?search=&topic=end_of_development#ramp_down_exchange).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.
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