Freitag, November 22, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Pfand: Annahmepflicht auch für zerdrückte Dosen +++
Supermärkte müssen Einweg-Dosen, die als pfandpflichtig erkennbar sind, auch dann zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart zulasten des Discounters Lidl entschieden. Das Verpackungsgesetz stelle keine Anforderungen an den Zustand der zur Rückgabe angebotenen Dosen (Az.: 2 U 32/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2023-07/olg_stuttgart_15.06.2023_az._2_u_32-22.pdf).

+++ Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen +++
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Voraussetzung sei lediglich, dass die Leistungen dem Mieter zugutekämen und die gesetzlich geforderten Nachweise vorgelegt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 24/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/steuerermaessigung-fuer-die-inanspruchnahme-haushaltnaher-dienstleistungen-durch-mieter/).

+++ 17 Sekunden ist zu spät… +++
Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Erscheinen die erforderlichen Angaben in einem Werbeclip auf Facebook erst nach 17 Sekunden, ist dies nicht ausreichend. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Lübecker Landgerichts. Denn möglicherweise werde das Video gar nicht so lange angeschaut (Az.: 13 HKO 36/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck (https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGLuebeck/Presse/Medien/Meldungen/Entscheidung_Facebookwerbung.html?nn=442750c1-1db3-4af7-aad4-6e464ee394c7).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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