Freitag, November 22, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Reiserücktritt wegen Waldbrandgefahr? +++
Nicht nur die griechische Ferieninsel Rhodos ist von Waldbränden betroffen, auch in anderen Urlaubsregionen wie etwa in Spanien, Italien oder Kroatien besteht aufgrund hoher Temperaturen Waldbrandgefahr. Pauschalurlauber, die davon betroffen sind, müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter die Reise daher absagt. Der Reisepreis oder bereits getätigte Anzahlungen müssen laut ARAG Experten vollständig erstattet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings nicht. Wer eine bevorstehende Reise aufgrund von einer konkret drohenden Waldbrandgefahr stornieren möchte, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises. Allein die Angst vor einem Waldbrand ist hingegen kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Wer seinen Urlaub aufgrund eines Waldbrandes abbrechen muss, kann eine Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen verlangen. Zudem muss der Reiseveranstalter eine frühere Rückreise organisieren, wenn diese zum Reisepaket dazugehörte. Ist sie teurer, trägt der Veranstalter die Kosten. Auch wer aufgrund von Waldbränden die Heimreise erst später antreten kann, bekommt Hotelkosten für maximal drei weitere Nächte vom Reiseunternehmen bezahlt. Für Individualreisende gelten andere Regeln – hier ist man oftmals auf Kulanz angewiesen.

+++ Rechtzeitiger Ausstieg muss ermöglicht werden +++
Möchte ein Rollstuhlfahrer einen direkten Anschlussflug erreichen, muss die Fluglinie ihn zügig aussteigen lassen. Andernfalls haftet sie nach Auskunft der ARAG laut Bundesgerichtshof bei einer einheitlichen Buchung, falls der Passagier sein Ziel erheblich verspätet erreicht. Die Pflicht, Personen mit eingeschränkter Mobilität vorrangig zu befördern, gelte auch in der Phase zwischen direkten Anschlussflügen (Az.: X ZR 84/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=134124&pos=13&anz=1057).

+++ Hundespielplatz ist zumutbar +++
Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, sofern er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine Lärmpegelmessung habe keine unzulässigen Werte ergeben. Zu bedenken sei auch, dass ein Hundespielplatz dem Tierschutz diene (Az.: VG 24 K 148.19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1346321.php).

+++ Auf Unebenheiten ist zu achten +++
Stürzt ein Gast auf der Terrasse eines Restaurants, die erkennbare Unebenheiten aufweist, so kann er den Gaststätteninhaber nicht wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten in Anspruch nehmen. Denn dieser sei nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand seiner Terrasse herzustellen. Dies entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Gäste müssten ihren Gang den erkennbaren Bedingungen der Örtlichkeiten anpassen (Az.: 11 U 33/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/erkennbare-unebenheiten-im-aussenbereich-der-terrasse-einer-gaststaette).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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