Montag, November 25, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Flugreise: Downgrade rechtfertigt Rücktritt +++
Wurde bei einer Pauschalreise nach Kanada ein Flug in der Business Class vereinbart, so kann eine Herabstufung auf Economy-Class-Plätze den Rücktritt von der Reise rechtfertigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Erholungszweck der Reise durch das Downgrade erheblich beeinträchtigt würde. Dies geht laut ARAG Experten aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 2-24 O 96/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/aktuelle-rechtsprechung-des-landgerichts-frankfurt-am-main).

+++ Tischtennis spielen ist erlaubt +++
Geräusche, die von Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, sind gesetzlich privilegiert und stellen im Regelfall keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar. Auch von einem Tischtennisspiel ausgehender Lärm ist nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Verwaltungsgericht Trier als sozialadäquat hinzunehmen (Az.: 9 K 1721/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des VG Trier (https://vgtr.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Trier/Dokumente/Entscheidungen/9_K_1721_23_TR_Urteil_da29f176c1ab4f6b8f042c72b54613ba.pdf).

+++ Beerdigungskosten für unbekannten Halbbruder +++
Ein Mann muss die Kosten für die Bestattung seines Halbbruders tragen, obwohl er erst nach dem Todesfall durch das Ordnungsamt von dessen Existenz erfahren hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, wonach ein besonderer Härtefall nicht vorliegt. Die gesetzliche Pflichtenstellung setze kein familiäres Näheverhältnis voraus (Az.: 3 K 425/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des VG Mainz (https://justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Mainz/Dokumente/Entscheidungen/3_K_425_22_MZ_Urteil.pdf).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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+49 4349 – 22 80 26
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