Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Flugausfall: Schnellstmögliche Ersatzbeförderung +++
Kümmern sich Fluggesellschaften bei Flugausfällen nicht rasch um eine frühestmögliche Ersatzbeförderung, müssen sie dafür zahlen. Sie bräuchten gute Gründe, um Passagiere drei Tage warten zu lassen, wenn es auch schon zwei Tage nach dem annullierten Flug einen Ersatzflug gegeben hätte, erläuterte nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (Az.: X ZR 123/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135496&pos=4&anz=1152).
+++ Wandern auf eigene Gefahr +++
Beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg wurde ein Mann durch einen herabstürzenden Baum schwer verletzt. Schadensersatz muss die Stadt Thale in Sachsen-Anhalt, zu der das Gebiet gehört, aber nicht zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach Wandern im Wald auf eigene Gefahr erfolgt (Az.: VI ZR 357/21).
+++ Kein Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße +++
In einer Einbahnstraße darf auch dann nicht falschherum gefahren werden, um einem ausparkenden Auto Platz zu machen. Lediglich ein unmittelbares Rückwärtseinparken ist laut ARAG Experten nach der Entscheidung Bundesgerichtshofes erlaubt, ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück. Der Anscheinsbeweis gelte hier nur bei typischen Verkehrsgeschehen (Az.: VI ZR 287/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135468&pos=20&anz=1141).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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