Samstag, November 23, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Was kostet der Saft? +++
Auch beim Verkauf frisch gepressten Orangensafts muss ein Supermarkt den Preis pro Liter oder Milliliter angeben. Denn nur dann sei dem Verbraucher ein Preisvergleich möglich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.:14 UKl 1/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001579862).

+++ Vorsicht Lücke +++
Nach der sogenannten Lückenrechtsprechung muss ein Verkehrsteilnehmer, der eine ins Stocken geratene Fahrzeugkolonne überholt, damit rechnen, dass diese eine Lücke für einfahrende Autos aus einer Querstraße lässt. Das gilt aber nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht, wenn jemand bloß am Fahrbahnrand hält (Az.: VI ZR 374/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=138331&pos=0&anz=1).

+++ Nur Economy reicht nicht für eine Kündigung +++
Bucht man bei einer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug die Premium Economy Class und wird in die Economy Class umgebucht, reicht dieses Downgrade nicht für eine Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach die Rückbuchung keinen Mangel darstelle, der die Reise erheblich beeinträchtige (Az.: 223 C 12146/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/pm23_-_240715.pdf).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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