Samstag, November 23, 2024

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Alle Pakete müssen bei Rücksendung verschlossen sein +++
Wer von einem Kaufvertrag zurücktritt, muss die Ware – in diesem Fall handelte es sich um einen Carport – so zur Abholung für den Verkäufer bereitstellen, dass sie transportfähig ist. Das umfasst bei einem vereinbarungsgemäß „bis Bordsteinkante“ gelieferten Bausatz, dass dieser auf öffentlichem Grund bereitgehalten wird. Auch darf nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Amtsgericht München kein Paket geöffnet sein (Az.: 142 C 21245/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2024/34.php).

+++ Keine Vergütung für zu altes Gutachten +++
Ein Sachverständigengutachten, das in einem Prozess aus dem Bereich der Schmerzmedizin auf einer Untersuchung beruht, die mehr als sechs Monate zurückliegt, ist unverwertbar und muss auch nicht vergütet werden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, wonach zivilrechtliche Regelungen nicht anwendbar seien (Az.: L 10 KO 2110/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001589089).

+++ Urheberrechtlicher Schutz bei Luftaufnahmen +++
Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Objekten, zum Beispiel Kunstwerken, die mithilfe von Drohnen erstellt werden, fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Wer unerlaubt Luftaufnahmen von Kunstwerken veröffentlicht, begeht laut ARAG Experten eine Urheberrechtsverletzung, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az.: I ZR 67/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024204.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Ähnliche Artikel

- Advertisement -spot_img

Bitvavo - EU regulierte KryptoBörse



Neueste Artikel