Freitag, November 22, 2024

Die Gründung einer Holdinggesellschaft in den Niederlanden …

… kann aus mehreren strategischen und steuerlichen Gründen attraktiv sein

BildEine Holdingkonstruktion in den Niederlanden kann gerade für ein ausländisches kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) sowie für Freiberufler oder Projektgesellschaften durchaus sinnvoll sein. Eine Struktur unter Führung einer niederländischen Firma bietet steuerliche und organisatorische Vorteile, die sowohl für Großunternehmen als auch für KMU interessant sind.

Hier einige Hauptvorteile einer niederländischen Holdingstruktur:

1. Stabile und transparente Gesetzgebung

Die Niederlande gelten als ein Land mit stabilem und gut organisiertem rechtlichem und wirtschaftlichem Umfeld. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind transparent und gelten als unternehmensfreundlich. Dies schafft Vertrauen bei internationalen Investoren und erleichtert die Unternehmensführung und -verwaltung.

Die Niederlande fördern internationale Investitionen und bieten ausländischen Unternehmen häufig finanzielle Anreize, Beratungsdienste und sonstige Unterstützungsangebote.

Die internationale Ausrichtung und Mehrsprachigkeit der niederländischen Bevölkerung sowie die Offenheit des Landes gegenüber internationalen Geschäften machen die Niederlande zu einem attraktiven Standort für Holdings.
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2. Steuerliche Vorteile

Dividendenfreistellung (Participation Exemption): Durch diese Regelung bleiben Dividenden und Kapitalgewinne aus Beteiligungen, die die Holding von Tochtergesellschaften erhält, steuerfrei, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist besonders nützlich für KMUs, die in mehreren Ländern tätig sind und Gewinne aus internationalen Tochtergesellschaften in der niederländischen Holding konsolidieren möchten. Voraussetzung ist meist eine Mindestbeteiligung von 5 %.

Keine Quellensteuer bei EU-Investoren: Dividendenzahlungen an EU-Ansässige sind durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie häufig quellensteuerfrei. So können Gewinne von niederländischen Holdings an EU-Muttergesellschaften steuerlich effizient ausgeschüttet werden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Die Niederlande haben ein weitreichendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen, die die steuerliche Belastung für KMUs reduzieren können, insbesondere wenn es um Gewinne und Ausschüttungen aus verschiedenen Ländern geht.
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3. Effiziente Steuerstrukturierung

Günstige Körperschaftssteuerregelungen: Der Körperschaftssteuersatz liegt in den Niederlanden bei etwa 19-25 %, was im europäischen Vergleich moderat ist.

Zinsschranke: Die Niederlande bieten durch ihre flexiblen Regeln Möglichkeiten zur Begrenzung und Optimierung der Steuerabzüge bei Zinsaufwendungen. Dies kann für Unternehmen, die Fremdkapital zur Finanzierung einsetzen, vorteilhaft sein.

Verlustvortrag: Verluste können vor- und rückgetragen werden, was steuerliche Flexibilität und Planbarkeit erhöht.

4. Einfache Kapitalstrukturen und Unternehmensführung

Holdinggesellschaften in den Niederlanden können flexible Kapitalstrukturen und Verwaltungsmechanismen nutzen. Es gibt wenige formale Anforderungen an die Kapitalausstattung und die Zusammensetzung der Geschäftsführung, was Holdings erlaubt, sich effizient und flexibel zu organisieren. Außerdem erleichtert die niederländische Gesetzgebung Fusionen, Übernahmen und interne Reorganisationen.
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5. Attraktive Exit-Strategien

Die günstigen Bedingungen für Kapitalgewinne und Dividenden sowie die starke Position der Niederlande im internationalen Handels- und Finanznetzwerk bieten gute Möglichkeiten für den Verkauf von Beteiligungen oder anderen Exit-Strategien. Das macht die Niederlande attraktiv für Private Equity und andere Investoren, die häufig auf gewinnorientierte Exit-Strategien setzen.
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6. Sicherer Zugang zum EU-Markt

Durch die Niederlassung in einem EU-Land profitieren KMUs von der europäischen Freizügigkeit, was den Zugang zu neuen Märkten innerhalb der EU vereinfacht. Zudem erleichtert eine niederländische Holdinggesellschaft die Nutzung der EU-Direktiven, die vorteilhafte Steuerregelungen und einfacheren Kapitaltransfer zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen.
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7. Vereinfachung bei internationalen Investitionen und Finanzierung

Eine niederländische Holdingstruktur kann für KMUs ein attraktiver Weg sein, internationale Investoren zu gewinnen und den Kapitalfluss zu verwalten. Die Niederlande haben eine starke rechtliche und wirtschaftliche Infrastruktur für Investoren, was das Vertrauen und die Attraktivität der Holdingkonstruktion steigert.
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8. Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten

Holdinggesellschaften in den Niederlanden können zur Finanzierung anderer Einheiten innerhalb einer Gruppe verwendet werden. Die günstigen Steuerregelungen für Zins- und Lizenzzahlungen ermöglichen eine effiziente Kapitalbeschaffung innerhalb der Unternehmensgruppe.

9. Innovation Box und R&D Anreize

Die niederländische Steuerregelung bietet Anreize für Forschung und Entwicklung. Für KMUs, die innovative Technologien oder Produkte entwickeln, kann die niederländische Holding mit Zugang zu der „Innovation Box“ steuerliche Vorteile bieten.
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Fazit

Für KMUs kann eine Holding in den Niederlanden eine kosteneffiziente Möglichkeit sein, internationale Geschäfte zu strukturieren, steuerliche Vorteile zu nutzen und den Zugang zu EU-Märkten zu vereinfachen. Die Vorteile hängen jedoch von den spezifischen geschäftlichen Anforderungen und der Unternehmensstruktur ab. Es ist ratsam, die Details mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt zu klären, um die Potenziale der niederländischen Holdingstruktur bestmöglich zu nutzen.
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Hier ist ein Beispiel, wie eine niederländische Holdinggesellschaft steuerlich profitieren kann, wenn sie zum Beispiel zwei Tochtergesellschaften in Deutschland besitzt:

Beispiel: Steuerliche Vorteile bei Dividenden- und Zinszahlungen

Struktur:

Ein internationales Unternehmen gründet eine Holdinggesellschaft in den Niederlanden.

Diese Holding besitzt zwei Tochterfirmen in Deutschland, die Gewinne in ihrem Land erzielen und möglicherweise Darlehen von der niederländischen Holdinggesellschaft erhalten haben.

Gewinne der deutschen Tochterfirmen:

Angenommen, beide deutschen Tochtergesellschaften erzielen zusammen einen Gewinn von 5 Millionen Euro.

Diese Gewinne werden in Deutschland entsprechend den deutschen Steuersätzen versteuert.

Dividendenzahlung an die niederländische Holdinggesellschaft:

Nach Abzug der deutschen Körperschaftsteuer auf den Gewinn schütten die beiden deutschen Tochtergesellschaften Dividenden an die niederländische Holdinggesellschaft aus.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird die Quellensteuer auf Dividenden reduziert, oft auf 5 % (anstatt der regulären 25 %), wenn die niederländische Holding mindestens 10 % der Anteile an den deutschen Gesellschaften hält.

Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann zudem dazu führen, dass die Quellensteuer auf Dividendenzahlungen zwischen Deutschland und den Niederlanden auf 0 % gesenkt wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Participation Exemption in den Niederlanden:

Die niederländische Holdinggesellschaft empfängt die Dividenden von den deutschen Tochtergesellschaften.

Aufgrund der Participation Exemption werden Dividenden und Kapitalgewinne von Tochtergesellschaften im Ausland (bei einer Beteiligung von mindestens 5 %) in den Niederlanden nicht besteuert.

Die 5 Millionen Euro an Gewinnen, die durch Dividenden an die Holding ausgeschüttet werden, sind daher auf Ebene der niederländischen Holdinggesellschaft steuerfrei.

Zinszahlungen als weiterer steuerlicher Vorteil:

Falls die niederländische Holdinggesellschaft der deutschen Tochtergesellschaft Darlehen gewährt hat, kann sie Zinszahlungen von den Tochtergesellschaften verlangen.

Diese Zinszahlungen werden in Deutschland steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen, was die steuerpflichtigen Gewinne der deutschen Tochtergesellschaften reduziert und somit die Gesamtsteuerlast in Deutschland verringert.

In den Niederlanden können die Zinserträge der Holding allerdings zu den günstigeren niederländischen Körperschaftsteuersätzen versteuert werden, was bei internationaler Planung vorteilhaft sein kann.

Steuerfreie Weiterleitung der Gewinne:

Die Gewinne, die in Form von Dividenden und Zinsen steueroptimiert zur Holdinggesellschaft gelangt sind, können gegebenenfalls an die Muttergesellschaft oder an Investoren außerhalb der Niederlande weitergeleitet werden, oft ohne zusätzliche niederländische Steuern.

Zusammenfassung der steuerlichen Vorteile

Participation Exemption in den Niederlanden sorgt dafür, dass die niederländische Holdinggesellschaft keine Körperschaftsteuer auf die erhaltenen Dividenden zahlen muss.

Geringere Quellensteuer auf Dividenden durch das Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, wodurch die Nettodividende höher ist.

Optimierte Zinsstruktur: Zinszahlungen reduzieren die steuerpflichtigen Gewinne in Deutschland, während die niederländische Holding die Zinserträge in den Niederlanden zu günstigeren Steuersätzen versteuern kann.

Effiziente Nutzung der Gewinne innerhalb der internationalen Unternehmensstruktur, ohne zusätzliche Steuerlast in den Niederlanden.

Durch diese Struktur kann die Holdinggesellschaft die steuerliche Belastung innerhalb der Gruppe optimieren und ermöglicht eine flexible und steueroptimierte Gewinnverwendung.

Sprechen Sie uns an. Wir kümmern uns um ihre Geschäftsaktivitäten in den Niederlanden. Ob es sich erst einmal um eine Repräsentanz handelt, die sich vorerst nur orientieren möchte oder um eine vollständig arbeitende Holding-Gesellschaft mit mehreren international agierenden Tochterfirmen, Beteiligungen und Aktivitäten handelt.

Sie können sich völlig unverbindlich zu einer ersten Kontaktaufnahme direkt mit mir unter m.ilgner@dutch-intraco.eu in Verbindung setzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
Niederlande

fon ..: ++31 (0) 97 028 5062
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Darüber hinaus vertritt Dutch INTRACO innovative und/oder stark spezialisierte Unternehmen aus den o.a. Bereichen in unterschiedlichen Funktionen in ganz Europa.

Pressekontakt:

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Herr Michael Ilgner
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