Mittwoch, April 2, 2025

Forderungen zur Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes

Das aktuelle Einwegkunststofffondsgesetz belastet vor allem mittelständische Unternehmen und bietet kaum Anreize für nachhaltige Innovationen.

BildDie Fernholz GmbH fordert eine grundlegende Überarbeitung des Einwegkunststofffondsgesetzes. Statt unfairer Belastungen für deutsche Unternehmen müssen nachhaltige und praxisnahe Lösungen geschaffen werden. Die bisherigen Regelungen sind weder transparent noch gerecht. Es gibt keine Gewissheit, dass die eingezahlten Gelder wirklich für die Umwelt eingesetzt werden.

Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, Abgaben in einen zentralen Fonds einzuzahlen. Ziel ist es, die Kosten für die Beseitigung von Kunststoffabfällen und Umweltverschmutzung zu decken. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte. Zudem müssen sich die Hersteller registrieren und detaillierte Berichte über ihre Produkte und Verpackungen abliefern. Mit diesen Maßnahmen soll der Einsatz von Einwegkunststoffen reduziert und umweltfreundliche Alternativen gefördert werden.

Gesetz ist unausgereift

Uwe Fernholz, Geschäftsführer der Fernholz GmbH, fordert: „Das Gesetz muss reformiert werden. Es braucht Anreize für Unternehmen, die in innovative und nachhaltige Materialien investieren. Stattdessen erleben wir derzeit nur Strafen, die nicht zu einer umweltfreundlicheren Zukunft führen.“

Fernholz fordert die Politik dazu auf, das Einwegkunststofffondsgesetz grundlegend zu überarbeiten und fairer sowie praxisnaher zu gestalten. Ein zentraler Punkt ist die transparente Verwendung der Fondsgelder: Es muss garantiert werden, dass die Abgaben tatsächlich für Maßnahmen zur Umweltentlastung eingesetzt werden und nicht für andere Zwecke abfließen. Darüber hinaus braucht es eine klare Innovationsförderung für nachhaltige Materialien und Recyclingtechnologien, um die Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen aktiv zu unterstützen.

„Ein zentrales Problem ist auch die rückwirkende Festlegung des Gesetzes. Unternehmen werden bereits für das Jahr 2024 veranlagt, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder die genauen Regelungen noch die betroffenen Produktgruppen feststanden. Diese Unsicherheit hat viele Unternehmen gezwungen, kurzfristige Rückstellungen zu bilden, die langfristig erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen nach sich ziehen könnten. Ein geschätztes Volumen von 500 Millionen Euro führt zu Einnahmeverlusten von bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr“, zeigt Fernholz ungelöste Auswirkungen des Gesetzes auf.

Zudem werden klar definierte Kriterien und realistische Fristen notwendig, um die bürokratischen Hürden für mittelständische Unternehmen zu reduzieren und die Umsetzung zu erleichtern. Schließlich fordert Fernholz Fairness für mittelständische Betriebe, damit diese nicht einseitig belastet werden. Es darf nicht sein, dass mittelständische Unternehmen die Hauptlast tragen, während größere Konzerne sich leichter an die neuen Regelungen anpassen können. Nur durch eine gerechte und durchdachte Gesetzgebung lassen sich ökologische Ziele erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu gefährden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagen
Deutschland

fon ..: +49 2652 5952591
web ..: https://www.fernholz.biz/
email : presse@fernholz.biz

Die W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG ist ein Produzent für Folien und Kunststoffverpackungen mit Sitz in Meinerzhagen und
Schkopau. Das Unternehmen hat zahlreiche Zertifikate,
die nachhaltige und innovative Projekte auszeichnen.

Pressekontakt:

W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagen

fon ..: +49 2652 5952591
email : presse@fernholz.biz

Ähnliche Artikel

- Advertisement -spot_img

Bitvavo - EU regulierte KryptoBörse



Neueste Artikel