Freitag, November 22, 2024

Freibadzeit ist Kinderglück

ARAG Experten mit Hinweisen zur Sicherheit im Schwimmbad

Ein Sommer wie er früher einmal war! In diesem Jahr können wir uns endlich wieder ungetrübtem Badespaß hingeben: Die Corona-Pandemie gilt offiziell als beendet und die Freibäder dürfen uneingeschränkt öffnen. Aber gerade für Kinder lauern durchaus noch andere Gefahren als ein Virus in den oft vollen und unübersichtlichen Bädern. Damit der Familienausflug tatsächlich reines Glück bleibt, befassen sich die ARAG Experten anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni mit diesem wichtigen Thema.

Größte Sicherheit: schwimmen können
Die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) schlägt Alarm: Die Anzahl der Kinder im Grundschulalter, die nicht schwimmen können, steigt seit Jahren an. Laut einer FORSA-Umfrage aus 2022 hat ein Fünftel aller Kinder (https://www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/schwimmfaehigkeit/) zwischen sechs und zehn Jahren noch nicht schwimmen gelernt. Und sogar über diese Zahl hinaus muss man davon ausgehen, dass viele Kinder keine sicheren Schwimmer sind. Denn das beliebte „Seepferdchen“ täuscht: Das Abzeichen alleine bedeutet nicht, dass ein Kind nicht mehr beaufsichtigt werden muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Seepferdchen laut offizieller Stelle nicht als Zertifikat für sicheres Schwimmen gilt, sondern eher als vorbereitende Motivation zu sehen ist. Damit sich ein Kind ganz alleine konstant über Wasser halten kann, muss es regelmäßig üben und unter Aufsicht trainiert werden. Sinnvoll sind Schwimmkurse, zum Beispiel über die DLRG (https://www.dlrg.de/informieren/ausbildung/schwimmen-lernen/), in denen dann auch die entsprechenden Prüfungen abgelegt und Bronze-, Silber- oder Goldabzeichen erworben werden können.

Verletzung der Aufsichtspflicht keine Bagatelle
Ganz abgesehen davon, dass kein Elternteil erleben möchte, dass seinem Kind etwas passiert, ist die Aufsichtspflicht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/) tatsächlich auch im Gesetz festgeschrieben. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert klar, dass Mütter und Väter unter anderem die Pflicht haben, ihr Kind zu beaufsichtigen, und dass sie sich durch die Unterlassung unter Umständen der Kindeswohlgefährdung schuldig machen. Es reicht demnach nicht, im Freibad mit anwesend zu sein, sondern vielmehr darf das Kind nicht unbeaufsichtigt möglichen Gefahren ausgesetzt werden. Selbst in einem sogenannten Kinderbecken können Nichtschwimmer gefährdet sein, warnen die ARAG Experten. Und es ist ein Irrtum zu meinen, die Aufsichtspflicht ginge auf den Bademeister über. Diese liegt einzig und allein bei den Eltern bzw. Begleitpersonen, denen sie offiziell übertragen wurde.

Schwimmhilfen zur Unterstützung
Sinnvoll für die Sicherheit und das Selbstbewusstsein können Schwimmhilfen sein. Aus gutem Grund haben aber auch die seit Jahrzehnten bekannten Schwimmflügel noch nicht ausgedient. Sie sind nach wie vor der sicherste Klassiker, wenn die Kleinen ihre ersten richtigen Schwimmversuche machen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Geräten können sie nicht abrutschen oder im Wasser verloren werden. Aber auch andere Tools haben ihre Berechtigung: Ob Schwimmreifen, die mit Luft befüllt werden, oder Schwimmgürtel und Scheiben aus Schaumstoff – beide Varianten halten die Kinder über Wasser und unterstützen Schwimmbewegungen. Die ARAG Experten machen in diesem Zusammenhang auf das CE-Prüfzeichen aufmerksam: Dieses muss auf dem Gerät angebracht sein, um ihm vertrauen zu können. Außerdem gilt es, das Höchstgewicht zu beachten, für das die jeweilige Schwimmhilfe zugelassen ist, und diese muss zudem dem Alter des Kindes und dessen Fähigkeiten angemessen sein. So haben Babys in Schwimmreifen noch nichts verloren, sondern sie gehören in Schwimmsitze. Ebenso sind sogenannte Kickboards oder Schwimmnudeln lediglich Trainingsgeräte und bewahren nicht vor dem möglichen Ertrinken.

Badekleidung als Lebensretter
Die bereits erwähnten Schwimmflügel sind nicht ohne Grund leuchtend orange: Keine Farbe sorgt im Wasser für mehr Aufmerksamkeit. Auch bei der Badekleidung sind bunte und knallige Farben daher absolut empfehlenswert. Im Idealfall greift man für die Kleinen sogar zu Neon-Varianten. Denn dunklere Farben, aber auch Weiß-, Blau- und Grautöne sind im Becken so gut wie unsichtbar, weil sie optisch mit Wasser und Boden eins werden. Ein Kind, das unter Wasser sinkt und nicht mehr schreien kann, bleibt dann schnell unbemerkt; trägt es jedoch einen pinken Bikini oder eine knallgelbe Shorts werden andere Badegäste aufmerksam. Die ARAG Experten empfehlen somit, beim Kauf zu knallbunten Kleidungsstücken zu greifen und dabei außerdem noch auf UV-Schutz zu achten. Inzwischen ist der integrierte Sonnenschutz gerade bei Kinderbademode bereits so verbreitet, dass dies problemlos möglich ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

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