Freitag, November 22, 2024

Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Die ARAG Experten über die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha

Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl größte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell für wen geeignet ist, erklären die ARAG Experten.

Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas überholt ist. Im Gesetz heißt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.

Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist für Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.

Unterschiedliche Behandlungsansätze
Obwohl bei beiden Maßnahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsansätze hin. Bei einer präventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgeprägter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spaziergänge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, hängt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.

Reha-Maßnahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Maßnahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.

Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgeschöpft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro. Natürlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip „Ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar.

Mit Kind zur Kur
Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht für Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.

Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/bundesurlaubsgesetz-urlaubsanspruch/) angerechnet. Ebenso wie bei Müttern ist auch bei Vätern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehamaßnahme freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Maßnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird.

Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch für Väter – das Müttergenesungswerk (https://www.muettergenesungswerk.de/) sein. Die Deutsche Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html) berät kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

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