Sonntag, November 24, 2024

Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist

R+V-Infocenter: Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund

Wiesbaden, 8. August 2023. Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online – auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.

Für Lebensmittel-Shops im Internet gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für stationäre Supermärkte. „Das heißt, dass sie alle Angaben online zur Verfügung stellen müssen, die auf der Verpackung stehen“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. „Denn nur so können sich Käuferinnen und Käufer über Zutaten, allergieauslösende Stoffe oder die Packungsgröße informieren.“

Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. „Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich sein“, erklärt Rempel. „Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft.“ Frische und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse können auch nicht einfach zurückgegeben werden. „Für solche Produkte gibt es kein Widerrufsrecht“, warnt Rempel.

Ist der Käse angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen unbedingt reklamiert werden. „Bei Lebensmittellieferungen gibt es ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen Produkten“, sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in diesem Fall für Ersatz sorgen. Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Um Anspruch auf eine Reklamation durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis gemeldet werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Anders als beim stationären Handel gibt es für Online-Shops ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Original verpackte Waren – auch Lebensmittel – können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Ausgenommen sind frische Produkte und solche mit kurzer Haltbarkeit. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel die Käuferinnen und Käufer.
– Wurde bei einem online bestellten Produkt nach der Zustellung die Hygiene-Versiegelung entfernt oder eine Konserve oder Flasche geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht.
– Auch speziell auf Kundenwunsch hergestellte Lebensmittel wie individuelle Müslimischungen können in der Regel nicht zurückgeschickt werden – es sei denn, die Firma bietet ausdrücklich ein Rückgaberecht an.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
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65189 Wiesbaden
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Bildquelle: Pixabay

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