Selbsthilfeinitiative berät Betroffene von Impfkomplikationen und ihre Angehörigen auch weiterhin
Derzeit nimmt die Zahl der bei der Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen Ratsuchenden wieder deutlich zu. Das berichtet der Leiter des bundesweit aktiven ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung. Demnach melden sich im Augenblick vor allem Betroffene, die nach einer vierten oder fünften Immunisierung unter Gesundheitsstörungen leiden, die sie in Verbindung mit dem Piks bringen: „Nach einem vergleichsweise ruhigen Sommer kontaktieren uns nun wieder vermehrt Menschen mit neurologischen Auffälligkeiten wie beispielsweise polyneuropathisch anmutenden Beschwerden, Schwindel, Kopfschmerzen, Lähmungserscheinungen, Erschöpfungssymptomatik oder Schmerzsyndromen, aber auch internistischen und Allgemeinsymptome wie Herz-Kreislauf-Problemen, Hautveränderungen, Sehstörungen, Hörminderungen, Blutbildveränderungen, Prädiabetes sind dabei. In solchen Fällen raten wir zunächst zu einer fachärztlichen Abklärung, um möglicherweise andere Ursachen auszuschließen und im Zweifel eine medizinische Dokumentation und Attestierung vornehmen zu lassen, falls später einmal Ansprüche auf eine Anerkennung eines Impfschadens gestellt werden sollen. Sofern es sich tatsächlich um ein Post-Vac-Syndrom handelt, steht zunächst nur die symptomatische Behandlung im Raum, weil eine kausale Therapie bisher nicht existiert. In Frage kommen beispielsweise Blutdruck regulierende Medikamente, Arzneimittel zur besseren Schmerzverarbeitung oder die Substitution mit bestimmten Vitalstoffen. Empfehlenswert sind gegebenenfalls auch eine Ernährungsanpassung Schlafhygiene, Entspannungsmaßnahmen zur Stressregulation, Wärme- und Kälteanwendungen, die Stärkung der Mitochondrien, ein verbessertes Energiemanagement, labormedizinische Abklärungen bei Verdacht auf autoimmune Reaktionen und eine leichte Aktivierung im Alltag“, erklärt der Gesundheitsberater vom Bodensee entsprechend.
Betroffenen und Angehörigen stehe gegebenenfalls auch die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen und Nachteilsausgleichen zu: „Hier geht es unter anderem bei längerer Krankheit um die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen durch die Arbeitsagentur und das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt, vorübergehende Unterstützung durch Kostenübernahmen der Krankenkasse, Entlastungen für Familien und in chronisch und schwerer verlaufenden Fällen auch die Zuerkennung einer Behinderteneigenschaft, der Erhalt von Erwerbsminderungsrente oder die Feststellung eines Pflegegrades. Auch Assistenzleistungen zur Wiedereingliederung oder Rehabilitationsmaßnahmen sind im Zweifel eine gute Möglichkeit, trotz der Beeinträchtigung durch die Komplikation die eigene Partizipation am Leben nicht völlig aufzugeben. Und selbstredend kann stets darüber nachgedacht werden, einen Anspruch auf soziale Entschädigungsleistung nach dem Impfschutzgesetz vorzubringen. Hierfür ist ein entsprechender Antrag bei der Versorgungsbehörde zu stellen. In einem dreistufigen Verfahren wird sodann geprüft, ob eine nach der Immunisierung aufgetretene Gesundheitsstörung vorliegt, die darüber hinaus über einen gewissen Zeitraum andauert und soziale und wirtschaftliche Folgen mit sich bringt. Zuletzt muss sodann der Amtsarzt von der Kausalität überzeugt sein. Dies kann bisweilen ein schwieriges Unterfangen werden, weil eine allein in zeitlichem Zusammenhang zur Impfung aufgetretene Symptomatik nicht für das Erbringen dieses Nachweises ausreicht. Stattdessen müssen Zweifel andere Herkünfte nach aktuellen medizinischen Wissensstand und in plausibler Abschätzung zumindest soweit ausgeräumt werden, dass die Ursächlichkeit höchstwahrscheinlich im Impfgeschehen zu suchen ist“, formuliert Sozialberater Dennis Riehle abschließend.
Die kostenlose Beratung der Selbsthilfeinitiative ist unter www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.
Weitere Informationen auch auf www.riehle-news.de.