Freitag, November 22, 2024

Thema Familienrecht: Punkt 17 auf Ihrer Lister der Hochzeitsvorbereitungen: Ehevertrag besprechen

Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH weist auf den wichtigen Punkt der Hochzeitsvorbereitung hin: Ehevertrag berücksichtigen.

BildSie möchten heiraten und sind mitten in den Hochzeitsvorbereitungen? Natürlich denkt man in solchen Momenten nicht an eine Trennung.

Dennoch sollten Sie gerade in diesen Momenten an den Abschluss eines Ehevertrages denken, der eine ähnliche Absicherung ist, wie eine Versicherung. Betreiben sie diese Vorsorge auch hier, um für den Fall des Falles einen wirtschaftlichen, aber auch emotionalen Schaden zu begrenzen.

Vorsorgend deshalb, weil zum Zeitpunkt der Eheschließung noch alles „friedlich“ ist und man entsprechend auf Augenhöhe verhandeln kann. Sie können hier die Weichen für die Ehe stellen, sowohl in beruflicher Hinsicht, heißt, wer übernimmt welche wirtschaftliche Rolle in der Ehe und wie kann ich perspektivisch möglicherweise entstehende Nachteile des anderen ausgleichen.

Sie können auch alle Rechtsfolgen, die eine Ehe mit sich bringen, individuell gestalteten und genau auf Ihre Lebensposition anpassen. Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle gleichermaßen, Ihre vertraglichen Regelungen sind passend auf Sie abgestimmt.

Wir helfen Ihnen, einen für sie passenden Ehevertrag zu formulieren, der dann nur noch notariell beurkundet werden muss. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören unter anderem Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Christoph Wolters
Bahnhofstr. Bahnhofstr
Gräfelfing 82166
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

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