Montag, November 25, 2024

Vertragshilfe24 – Wirtschaftsprüfer warnt vor Lebensversicherungen.

Unternehmen, die einen Kredit mit Tilgungsaussetzung abgeschlossen haben, sollten eine Rückabwicklung der Versicherung prüfen.

Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung. Das steckt dahinter.

Egal ob Einzelunternehmen, Arztpraxis oder börsennotierter Konzern, wer sich im Wettbewerb behaupten möchte, darf Investitionen nicht aufschieben. Zögern Unternehmen nötige Ausgaben für neue Anlagen, Entwicklungen oder effiziente Verwaltung heraus, werden sie von der Konkurrenz überholt. In der Führungsebene ist daher die Frage nach der Finanzierung von Investitionen zentral. In der Regel werden größere Projekte über einen Kredit finanziert, was kein Risiko darstellt, solange die Rückzahlung gesichert ist.

Um die liquiden Mittel zu schonen, sind kreative Lösungen willkommen. Eine in den letzten Jahrzehnten besonders beliebte ist ein Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung. Während der Laufzeit werden bei dieser speziellen Art der Finanzierung zwar die Zinsen gezahlt, die Tilgung jedoch erst am Ende der Laufzeit. Dies geschieht nicht aus Rücklagen des Unternehmens selbst, sondern durch die Auszahlungen aus einer Lebensversicherung, die gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen wurde.

Viele Entscheider in Unternehmen sahen darin kein Risiko, denn Lebensversicherungen gelten als konservative Geldanlage, bei der man sich auf die zugesagten Auszahlungen verlassen kann. Umso größer ist nun der Schock, wenn sich herausstellt, dass die Versicherung wesentlich weniger Geld zahlt als in Aussicht gestellt wurde. Wie soll nun die Tilgung des Kredits erfolgen? In der Regel gibt es nur zwei Optionen: Entweder werden betriebliche Mittel aufgebracht, die eigentlich für andere Zwecke vorgesehen waren, oder es wird ein neuer Kredit aufgenommen, der die Bilanzen belastet. Sollte beides nicht möglich sein, bleibt nur noch die Insolvenz. Dieses Szenario stellt nicht nur für das Unternehmen selbst eine Gefahr dar, sondern auch für dessen Entscheider und Berater, da diese laut StaRUG persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht rechtzeitig gegensteuern.

Wirtschaftsprüfer empfiehlt die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Verantwortliches Führungspersonal und die Berater sind also gut beraten, wenn sie nun umgehend prüfen, ob es in ihrem Unternehmen ein solches Finanzierungsmodell gibt. Sollte dies der Fall sein, muss zudem überprüft werden, ob die Auszahlungen der Lebensversicherung realistisch kalkuliert wurden und ob im Zweifelsfall ausreichende betriebliche Mittel vorhanden sind, um die Tilgung vorzunehmen. Ist beides nicht gesichert, sollten Entscheider eine Rückabwicklung der Lebensversicherung in Betracht ziehen. Sie schützen damit nicht nur das Unternehmen, sondern auch sich selbst.

Sind Sie von einem solchen Szenario betroffen? Dann sehen Sie sich bitte das verlinkte Interview der Vertragshilfe24 mit dem renommierten Wirtschaftsprüfer Hans-Joachim Schlimpert an. Er erklärt, wieso Unternehmen gefährdet sind und wie eine mögliche Lösung aussehen kann:

Vertragshilfe24: Professionelle Hilfe bei der Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Wenn Sie nach dem Interview erkannt haben, dass eine Rückabwicklung für Ihr Unternehmen eine Chance auf Rettung ist, sollten Sie sich von Experten unterstützen lassen. In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, wenn Sie den kostenlosen Vertragsrechner des Verbraucherportals Vertragshilfe24 nutzen, um Ihre Ansprüche zu überprüfen. Weitere Informationen zum Finanzierungsmodell Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung und warum eine Rückabwicklung der Lebensversicherung vor großen Schäden schützen kann, erhalten Interessierte in diesem Artikel:
https://vertragshilfe24.de/lebensversicherung-rueckabwicklung-gewerbedarlehen/

Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.

Firmenkontakt
Konzeptional GmbH
Liane Kirchenstein
Ruessenstrasse 12
6340 Baar
0049-180-5512031
www.vertragshilfe24.de

Pressekontakt
Fondswissen Beratung
Jürgen Braatz
Baumeisterstrasse 2
20099 Hamburg
+491725113430
www.prbraatz.de

https://www.youtube.com/watch?v=afyZr-1Wxgk

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Ähnliche Artikel

- Advertisement -spot_img

Bitvavo - EU regulierte KryptoBörse



Neueste Artikel