München (08.07.2024)
Auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 05. Dezember 2023 hat der Vorstand der UMT United Mobility Technology AG („UMT AG“, WKN: A2YN70, ISIN: DE000A2YN702) heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Ausgabe einer Wandelanleihe im Gesamtnennwert von bis zu 960.000,00 Euro, eingeteilt in bis zu 960.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro („Wandelanleihe 2024/2027, ISIN DE000A3829V2“) beschlossen.
Den Aktionären der UMT AG wird ein mittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 11:2 eingeräumt, d. h. elf Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von zwei Schuldverschreibungen zu einem Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrags je Schuldverschreibung (entsprechend 1,00 Euro). Die Bezugsfrist wird vom 17. Juli 2024 bis einschließlich 31. Juli 2024 laufen. Ein Überbezug ist möglich.
Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung beginnt am 05. August 2024 und endet am 04. August 2027. Die Schuldverschreibungen werden mit 7,00 % p.a. verzinst.
Vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 10 der Anleihebedingungen, beträgt der Wandlungspreis je Neuer Aktie 1,00 Euro. Das Wandlungsverhältnis berechnet sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den am Ausübungstag geltenden Wandlungspreis. Das Wandlungsverhältnis beträgt 1:1, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 10 der Anleihebedingungen.
Weitere Informationen und Details zur Wandelanleihe 2024/2027 sind dem Basisinformationsblatt sowie den Anleihebedingungen zu entnehmen. Diese Dokumente werden auf der Website der UMT AG im Bereich Investor Relations unter der Rubrik „Wandelanleihe 2024/2027“ veröffentlicht.
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