13. Juli 2023 / IRW-Press / – Vulcan Energy Resources Limited (Vulcan; ASX: VUL, FWB: VUL, das Unternehmen), der Produzent von erneuerbaren Energien und Entwickler von kohlenstofffreiem Lithium, freut sich, die folgenden Fortschritte bei der lokalen Planung und Genehmigung mitteilen zu können:
Highlights
– Der Stadtrat von Landau hat formell den Beschluss gefasst, in Vertragsverhandlungen mit Vulcan einzutreten, um eine Fläche für den Bau der integrierten Geothermie- und Lithium-Extraktionsanlage (G-LEP) zu erwerben. Der Bau der G-LEP ist als Teil der Phase Eins von Vulcans Zero Carbon Lithium-Projekt im Solefeld am Oberrhein geplant. Vulcan hat sich bereits einen Standort in Frankfurt-Höchst für seine Zentrale Lithiumanlage (CLP) sowie das Land für die Hauptproduktionsstätten der Sole gesichert.
– Das G-LEP-Gelände liegt innerhalb des geplanten Landauer Industrieparks Am Messegelände Südost. Vulcan plant, im Rahmen der Entwicklungsphase Eins kohlenstoffneutrales Lithium zu gewinnen und kohlenstoffneutrale, erneuerbare Wärme an die Stadt zu liefern.
– Darüber hinaus hat die Landesbergdirektion im selben Projektgebiet der Phase Eins den ersten Hauptbetriebsplan für die neu geplanten Bohrungen von Vulcan in der Lizenz für Insheim genehmigt, wo Vulcan bereits kommerzielle geothermische Bohrungen und Anlagen betreibt. Vulcan plant, die Soleproduktion durch mehrere Produktions- und Injektionsbohrungen zu erhöhen. Pipelines werden die lithiumreiche Sole sowie das durch die Sole erwärmte Wasser zu den geplanten Anlagen im Industriepark Landau leiten. Das heiße Brauchwasser wird zur Bereitstellung kohlenstoffneutraler Wärme und zur Erzeugung von Ökostrom verwendet. In der Lithium-Extraktionsanlage (LEP) wird das Lithium aus der Sole gewonnen, bevor diese in den Untergrund zurückgeführt wird.
– Die Entscheidungen des Landauer Stadtrates und des Landesamts für Geologie und Bergbau sind ein bedeutender Schritt nach vorn für die Durchführung der Phase Eins.
Diese Entscheidungen im Bereich der Phase Eins reihen sich ein in mehrere positive Signale, die im Juni von den lokalen Behörden in den Bereichen der geplanten künftigen Entwicklungsphasen gegeben wurden:
– Die Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg hat die Aufsuchungserlaubnis des Unternehmens im Aufsuchungsfeld Ortenau II bis Ende 2025 verlängert.
– Der Neustädter Stadtrat hat zugestimmt und beantragt, dass Oberbürgermeister und Verwaltung mit Blick auf die Neustädter Klimaschutzziele und die Versorgungssicherheit mit Vulcan über die Entwicklung geplanter tiefer Geothermie-Projekte verhandeln sollen. Vulcan hält derzeit die Aufsuchungsrechte für die Tiefengeothermie in Neustadt. Der Beschluss des Stadtrates stärkt die Position von Vulcan für den weiteren Projektverlauf.
Der Chief Development Officer (CDO) von Vulcan, Thorsten Weimann, erklärte: Wir arbeiten jetzt eng mit der Stadt Landau zusammen. Die Beziehung ist gut, und wir werden weiterhin wie geplant mit konsequenter Kommunikation und Transparenz vorankommen. Die Stadt Landau hat sich zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Zukunft für ihre Gemeinde zu gestalten. Wir werden uns mit den lokalen Interessenvertretern in Verbindung setzen, um sie über das Zero Carbon Lithium -Projekt von Vulcan zu informieren. Wir schätzen diese Zusammenarbeit und freuen uns darauf, sie fortzusetzen.
Der Managing Director und CEO, Cris Moreno, sagte: Es ist sehr erfreulich, dass unsere Erschließungspläne Gestalt annehmen und unsere Zeitvorgaben eingehalten werden. Wir arbeiten schon länger eng mit den lokalen Interessengruppen zusammen, um unsere Pläne für das Zero Carbon Lithium-Projekt voranzutreiben. Unsere harte Arbeit zahlt sich aus, denn der Stadtrat von Landau und die umliegenden geplanten Projektstandorte der ersten Phase haben positive Entscheidungen für das Projekt getroffen.
Wir freuen uns darauf, unsere Arbeit mit der Stadt Landau und den lokalen Behörden kurzfristig fortzusetzen, um alle verbleibenden Genehmigungen rechtzeitig zu erhalten und unser Phase Eins-Zero Carbon Lithium-Projekt in die Zukunft zu führen.“
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Abbildung 1. Landau G-LEP und Standort des Bohrlochs im Verhältnis zu bestehenden Anlagen
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Abbildung 2: Phase Eins G-LEP in Verbindung mit der Zentralen Lithiumanlage stromabwärts bei Höchst (Standort bereits gesichert)
Über Vulcan
Das von Vulcan im Jahr 2018 ins Leben gerufene einzigartige Projekt Zero Carbon Lithium zielt darauf ab, mit der Entwicklung des weltweit ersten klimaneutralen Lithiumbetriebs, der zugleich erneuerbare geothermische Energie im großen Maßstab erzeugt, die Lithiumproduktion zu dekarbonisieren. Durch die Anpassung bestehender Technologien zur effizienten Gewinnung von Lithium aus geothermischer Sole will Vulcan eine heimische Versorgung Europas mit nachhaltigem Lithium sicherstellen, die auf einer Netto-Null-Emissions-Strategie unter striktem Ausschluss fossiler Brennstoffe beruht. Als bereits aktiver Produzent von erneuerbarer Energie wird Vulcan auch Gemeinden in der Umgebung mit erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme versorgen.
Vulcans kombinierte Geothermie- und Lithiumressource ist die größte in Europa Quelle: Offizielles, JORC-konformes Datenmaterial. Siehe Mitteilung vom 13. Februar 2023 zur finalen Machbarkeitsstudie (erste Phase).
, die Konzessionsgebiete konzentrieren sich auf das Obere Rheintal in Deutschland. Vulcan ist dank seiner Lage im Herzen des europäischen Elektrofahrzeugmarktes strategisch bestens positioniert, um die Lieferkette zu dekarbonisieren. Mit der Forcierung des Projekts Zero Carbon Lithium strebt das Unternehmen einen zeitnahen Markteinstieg an und ist damit in der Lage, zu expandieren und so den beispiellosen Bedarf, der sich an den europäischen Märkten formiert, entsprechend zu decken.
Geleitet von unseren Werten Integrität, Führungsstärke, Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit und vereint durch eine Leidenschaft für den Umweltschutz und die Nutzung wissenschaftlicher Lösungen, verfügt Vulcan über ein einzigartiges, weltweit führendes wissenschaftliches und kommerzielles Team in den Bereichen Lithiumchemikalien und geothermische erneuerbare Energien. Vulcan ist bestrebt, Partnerschaften mit Organisationen einzugehen, die seine Ambitionen im Bereich der Dekarbonisierung teilen, und hat verbindliche Lithium-Abnahmevereinbarungen mit einigen der größten Kathoden-, Batterie- und Autohersteller der Welt abgeschlossen. Als motivierter Disruptor will Vulcan sein multidisziplinäres Expertenteam, seine Marktführerschaft im Bereich Geothermietechnik und seine Stellung in der europäischen Elektrofahrzeug-Lieferkette sinnvoll einsetzen, um sich als Weltmarktführer in der Produktion von klimaneutralem Lithium ohne fossile Brennstoffe zu positionieren und gleichzeitig die Natur zu schonen. Ziel von Vulcan ist es, der größte und bevorzugte strategische Lieferant von Lithiumchemikalien und erneuerbarer Energie und Wärme aus Europa für Europa zu werden und so eine klimaneutrale Zukunft mitzutragen.
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Unternehmensverzeichnis
Executive Chair Dr. Francis Wedin
Managing Director and CEO Cris Moreno Deputy
Chairman Gavin Rezos
Non-Executive Director Ranya Alkadamani
Non-Executive Director Annie Liu
Non-Executive Director Dr. Heidi Grön
Non-Executive Director Josephine Bush
Non-Executive Director Dr. Günter Hilken
Non-Executive Director Mark Skelton
Executive Director, Germany Dr. Horst Kreuter
Company Secretary Daniel Tydde
Für und im Namen des Boards
Daniel Tydde | Company Secretary
Kontakt für Medien und Investor Relations
Annabel Roedhammer, Director Communications and Investor Relations and PR | aroedhammer@v-er.eu | +49 1511 410 1585
Bitte kontaktieren Sie den Rechtsvertreter von Vulcan in Deutschland, Dr. Meinhard Grodde, bei Fragen im Zusammenhang mit der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse unter mgrodde@v-er.eu.
Zeitplan zur Berichterstattung
28. Juli 2023 Quartalsbericht Juni
13. September 2023 Halbjahresbericht
27. Oktober 2023 Quartalsbericht September
Haftungsausschluss
Einige der in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Sie sollten sich bewusst sein, dass solche Aussagen nur Vorhersagen sind und inhärenten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem Faktoren und Risiken, die für die Branchen spezifisch sind, in denen Vulcan tätig ist und tätig zu werden gedenkt, sowie allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, vorherrschende Wechselkurse und Zinssätze und Bedingungen auf den Finanzmärkten. Tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse können erheblich von den Ereignissen oder Ergebnissen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Keine zukunftsgerichtete Aussage ist eine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich zukünftiger Leistungen oder anderer zukünftiger Angelegenheiten, die von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden und verschiedenen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Vulcan liegen.
Vulcan übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem heutigen Datum oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu berücksichtigen. Es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Fairness, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen oder Schlussfolgerungen gegeben. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt weder Vulcan, noch seine Direktoren, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter, noch irgendeine andere Person, irgendeine Haftung für Verluste, die aus der Verwendung der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen entstehen. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Bekanntmachung spiegeln lediglich die Ansichten zum Datum dieser Mitteilung wider.
Diese Mitteilung stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Empfehlung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren von Vulcan dar. Diese Mitteilung stellt auch weder eine Anlage- oder Finanzproduktberatung noch eine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar und soll nicht als Grundlage für eine Anlageentscheidung dienen. Investoren sollten sich selbst beraten lassen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.
Vulcan hat eine endgültige Machbarkeitsstudie (DFS) für Phase Eins seines Projekts Zero Carbon Lithium (Projekt) durchgeführt, deren Ergebnisse der ASX in der Meldung Zero Carbon Lithium Project Phase 1 DFS Results vom 13. Februar 2023 (DFS-Meldung) bekannt gegeben wurden. Diese Mitteilung kann bestimmte Informationen in Bezug auf die DFS enthalten. Die DFS basiert auf den wesentlichen Annahmen, die in der DFS-Meldung beschrieben sind (siehe Erklärung der sachverständigen Person unten). Obwohl Vulcan der Ansicht ist, dass alle wesentlichen Annahmen vernünftig und begründet sind, gibt es keine Gewissheit, dass sie sich als richtig erweisen oder dass die in der DFS angegebene Bandbreite an Ergebnissen erreicht wird. Diese Mitteilung kann auch bestimmte Informationen in Bezug auf Phase 2 des Projekts enthalten. Vulcan hat noch keine endgültige Machbarkeitsstudie für Phase Zwei des Projekts durchgeführt.
Erklärung der sachverständigen Person:
Die Informationen in dieser Mitteilung, die sich auf Mineralressourcen und Erzreserven sowie auf Explorationsergebnisse und Produktionsziele des Projekts Zero Carbon Lithium von Vulcan beziehen, sind der DFS-Meldung entnommen, die auf der Website von Vulcan unter www.v-er.eu eingesehen werden kann. Vulcan bestätigt, dass in Bezug auf die Schätzungen der Mineralressourcen und Erzreserven sowie der Explorationsergebnisse und Produktionsziele, die in dieser Mitteilung enthalten sind:
– ihm keine neuen Informationen oder Daten bekannt sind, die die in der ursprünglichen Mitteilung enthaltenen Informationen wesentlich beeinflussen, und dass alle wesentlichen Annahmen und technischen Parameter, die den Schätzungen in der ursprünglichen Marktbekanntmachung zugrunde liegen, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich geändert haben;
– die Form und der Kontext, in dem die Ergebnisse der sachverständigen Person dargelegt werden, gegenüber der ursprünglichen Mitteilung nicht wesentlich geändert wurden; und
– alle wesentlichen Annahmen, die den in dieser Mitteilung enthaltenen Produktionszielen (und den von diesen abgeleiteten Finanzprognosen) zugrunde liegen, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich geändert haben.
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