Montag, April 7, 2025

Was, wenn die Flexirente abgeschafft wird?

Wird die Rente mit Abschlägen ab 63 abgeschafft? Der Bundesverband der Rentenberater warnt: „Das wäre ein gesellschaftlicher und politischer Rückschritt, der dringend vermieden werden sollte.“

BildRentenpläne der nächsten Koalition: Rente mit Abschlägen ab 63 soll gestrichen werden – Experten warnen vor Rückschritt und Verlust von Flexibilität.

Nach den Wasserstandsmeldungen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrages könnte ein zentraler Baustein flexibler Übergänge in den Ruhestand bald wegfallen: Die Möglichkeit, vor Vollendung des 65. Lebensjahres – auch mit Abschlägen – in Rente oder Teilrente zu gehen.

Was auf dem Papier wie eine einfache Maßnahme zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit aussieht, birgt erhebliche Risiken. „Ein solcher Schritt würde nicht nur individuelle Lebensentwürfe durchkreuzen, sondern auch die Betriebe treffen“, so Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Viele Beschäftigte und Arbeitgeber hätten in den vergangenen Jahren erkannt, dass der schrittweise Übergang in den Ruhestand – durch Teilrente, Flexirente oder Altersteilzeit – allen Beteiligten nützt.

Eine Abschaffung der abschlagsbelasteten Rente ab 63 würde den Trend zur Flexibilisierung stoppen und viele ältere Beschäftigte in eine Sackgasse führen. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder infolge betrieblicher Umstrukturierungen mit Anfang 60 ausscheidet, hätte künftig keinen Zugang mehr zur Altersrente, selbst mit Abschlägen – und müsste ggf. auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld ausweichen.

„Was sich dann faktisch wie eine Altersrente anfühlt, würde unter anderen Namen und mit deutlich mehr Belastung für Betroffene und Sozialkassen stattfinden“, warnt Neumann. Das Abschaffen dieser Möglichkeit wäre daher ein gesellschaftlicher und politischer Rückschritt, der dringend vermieden werden sollte.

Bis in die Nullerjahre galt der Rentenbeginn als klarer, harter Einschnitt. Heute ermöglicht ein modernes Rentensystem die gleitende Gestaltung des Ruhestands. Wie selbstverständlich diese Modelle heute genutzt werden, zeigt, dass dies nicht nur sozialpolitisch gewollt war, sondern auch betrieblich sinnvoll und praktikabel ist.

Viele Menschen nutzen zwischen 50 und 60 eine Rentenberatung, um sich rechtzeitig über ihre individuellen Ruhestandsoptionen zu informieren und langfristig eine zu ihnen passende Lösung zu finden. Diese Planungssicherheit droht verloren zu gehen.

„Einer Rentenberatung folgt häufig die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, um gemeinsam den Übergang zu gestalten. Für die Unternehmen ist das ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Fluktuation. Denn es gilt den drohenden Fachkräftemangel aus der rentennahen Boomer-Generation abzufedern. Wenn wir flexible Modelle abschaffen, für die Menschen sogar bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen, dann füllen sich künftig zwangsläufig die Wartezimmer von Ärztinnen und Ärzten oder die der Arbeitsagentur“, so Thomas Neumann.

Schon jetzt – das zeigen die Nachfragen von Versicherten – wirken Diskussionen um die Zukunft eines früheren Rentenbeginns oder den Umfang der Abschläge (derzeit 0,3 % pro Monat) wie ein Konjunkturprogramm für eine vorgezogene Altersrente. Denn wer als rentennaher Jahrgang bisher noch schwankte, will sich die noch bestehenden Optionen bzw. Rahmenbedingungen ungern nehmen lassen.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Deutschland

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Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

Pressekontakt:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
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Kaiserdamm 97
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